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Was ist ein Ereignis und was ist ein Störfall?

Ein Ereignis ist eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs in einem Betriebsbereich unter Beteiligung eines oder mehrerer gefährlicher Stoffe.

Die Folgen von Ereignissen können in Abhängigkeit von den involvierten gefährlichen Stoffen und der Art der Anlage ganz unterschiedlich sein. Man unterscheidet jedoch drei Grundtypen von Szenarien:

  • Stofffreisetzung
  • Brand
  • Explosion

Ein Störfall ist ein Ereignis, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs zu einer ernsten Gefahr oder zu hohen Sachschäden führt.

Eine ernste Gefahr besteht beispielsweise, wenn der Verlust eines Menschenlebens, eine schwere Gesundheitsbeeinträchtigungen oder aber eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung droht. Damit ein Ereignis als Störfall aufgrund von Sachschäden gilt, müssten diese mindestens 0.5 Mio. Euro außerhalb und 2 Mio. Euro innerhalb des Betriebsbereiches betragen.

Nicht jedes Ereignis ist also gleich ein Störfall. Dennoch sind Ereignisse unter bestimmten Umständen meldepflichtig. Geregelt wird dies in § 19 der Störfallverordnung. Die Meldungen zu diesen Ereignissen werden zentral beim Umweltbundesamt in der ZEMA Datenbank gesammelt, um wichtige Erkenntnisse für die Anlagensicherheit und Störfallvorsorge daraus abzuleiten. Die ZEMA Datenbank ist öffentlich zugänglich. Das entsprechende Meldeformular finden Sie in unserem Downloadbereich.

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist dabei wichtig zu wissen, dass Störfälle im Sinne der Störfallverordnung keine Störfälle in kerntechnischen Anlagen sind, sondern schwere Unfälle in Betriebsbereichen. Das können große Industrieanlagen sein aber auch Biogasanalgen. Mehr dazu finden sie unter „Was ist ein Betriebsbereich?“.

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