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Genehmigungsverfahren nach BImSchG

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Die Firma Optigas GmbH, Industriezubringer 3, 49661 Cloppenburg, hat mit Antrag vom 01.04.2024 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Neugenehmigung einer Biogasanlage mit einer Durchsatzkapazität von 152 t/d in 26789 Leer beantragt.

Gegenstand des Antrags sind im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb inkl Nebeneinrichtungen von:

- Mistlagerhalle mit 2 x Feststoffeintragssystem - Vorlagebehälter - Fermenter 1, 2, 3 - Nachgärer
- Biomethanaufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von 4,5 Mio.Nm³ im Jahr, (Nr. 1.16 V des Anhangs 1 der 4.BImSchV) inkl. RTO und CO2 Verflüssigung
- Notfackel
- BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,191 MW (1.2.2.2 V des Anhangs 1 der 4.BImSchV)
- Gärproduktlager 1, 2, 3 mit einer Gesamtlagerkapazität von 38.964 m³(Nr. 9.36 V des Anhangs 1 der 4.BImSchV)
- Abluftreinigung - Büro-, Sozialcontainer
- Anlagensteuerung im Container
- Heizungsverteilung im Container
- Warmwasserpufferspeicher
- Trafo
- O2 Container
- Umwallung

Die Anlage soll auf dem Betriebsgrundstück in 26789 Leer, Gemarkung Nüttermoor, Flur 11, Flurstücke 5/8, 4/4, 4/3 und 56/6 errichtet werden.

Die Vorhabenfläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71 "Industriegebiet Leer-Nord nordwestlich Nüttermoor" der Stadt Leer. und ist dort als „Industriegebiet“ ausgewiesen.

Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 des BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie den lfd. Nrn.:

- 8.6.3.1 GE Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle zur Biogaserzeugung mit einer Durchsatzkapazität von Eingangsstoffen von 152 Tonnen je Tag,
- 1.16 V Anlage zur Biogasaufbereitung mit einer Aufbereitungskapazität von 4,5 Mio. Nm³/a,
- 9.36 V Anlage zur Lagerung von Gärresten mit einer Gesamtlagerkapazität von 38.964 m³,

des Anhangs 1 der 4. BImSchV.

Es handelt sich bei der Biogasanlage um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie -. Für die Anlage gilt die BVT-Schlussfolgerung „Abfallbehandlung“. Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.Seite 2 von 2

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden unter anderem Gutachten zur Lärm-, Abgas- und Geruchssituation erstellt und dem Antrag beigefügt. Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind danach nicht zu erwarten.

In dem Genehmigungsverfahren war eine Prüfung der Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Die Vorprüfung hat zu dem Ergebnis geführt, das eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Hierzu wird auf das zentrale UVP-Portal https://www.uvp-verbund.de/startseite hingewiesen.

Auf die nebenstehende/n Bekanntmachung/en des GAA Oldenburg wird hingewiesen.
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