Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImScG
Die Naturgas Ardorf GmbH & Co. KG, Domhuser Weg 34, 26409 Wittmund, hat mit Antrag vom 19.09.2024 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage, mit einer zukünftigen Durchsatzkapazität von 114,1 t/d auf dem Grundstück in 26409 Wittmund, Heglitzer Straße 53, Gemarkung Ardorf, Flur 20, Flurstücke 2/4, beantragt.
Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:
- Erweiterung der Durchsatzkapazität von 99 t/d auf 114,1 t/d,
- Erhöhung der jährlichen Biogasproduktion um 550.000 Nm³, von 7.450.000 Nm³ auf 8.000.000 Nm³ (durch Inputänderung),
- Die genehmigten Inputstoffe, 29.000 t/a nachwachsende Rohstoffe und 12.500 t/a Rindergülle, sollen wie folgt geändert werden:
- Flüssige tierische Substrate (Gülle) - Einsatz ganzheitlich begrenzt auf 12.500 t/a (geplant 11.000 t/a),
- Feste tierische Substrate (Mist/abseparierte Gülle) - Einsatz ganzheitlich begrenzt auf 9.500 t/a (geplant 9.500 t/a),
- Pflanzliche Substrate (nachwachsende Rohstoffe) - Einsatz ganzheitlich begrenzt auf 41.650 t/a (geplant 36.385 t/a).
Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß den §§ 16 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie den Nummern 8.6.3.1EG, 1.2.2.2V und 9.36V des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV).
Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie - ((ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17; L 158 vom 19.06.2012, S. 25) geändert durch Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 (ABl. L, 2024/1785, 15.7.2024)).
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß § 9 Abs. 2 S.1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 8.4.2.1 der Anlage 1 UVPG in der derzeit geltenden Fassung zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Hierzu wird auf das zentrale niedersächsische UVP-Portal https://uvp.niedersachsen.de/portal/ hingewiesen.
Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6.2/B15 „Biogasanlage südöstlich der Kläranlage Ardorf“ der Gemeinde Wittmund.
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden unter anderem gutachterliche Aussagen zur Schall- und Geruchssituation erstellt und dem Antrag beigefügt.