Niedersachsen klar Logo

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Franz-Josef Rothkötter Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Im Industriepark 1, 49733 Haren, hat mit Schreiben vom 28.05.2025 die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage, mit einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung eines Futtermittelwerkes, mit einer zukünftigen Produktionskapazität von 2220 t/d an dem Standort in 49716 Meppen, Heerweg 21, Gemarkung Emslage, Flur 164, Flurstücke 54/5, 72/1, 72/3, 73/3, 73/5 beantragt.

Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

· Erhöhung der Produktionskapazität von 1.500 t/d auf 2.220 t/d,

· Rückbau der vorhandenen fünf Presselinien im Bestandsgebäude,

· Anbau eines Pressenturms zur Aufnahme aller fünf Pressenlinien mit neuer Abluftführung,

· Zusammenfassung der Abluftströme aus den Pressenlinien in einem gemeinsamen Kamin mit einer Höhe von 60,00 m,

· Rückbau der bestehenden 5 Abluftkamine,

· An-/Neubau eines Dosiersiloblocks für Grob- und Kleinkomponenten (12 Silos mit ca. 180 m³, 8 Silos mit ca. 90 m³),

· Einsatz einer Mikrodosierung mit vier Waagen für Kleinkomponenten,

· Austausch des bestehenden Mischers (10 m³) gegen einen neuen Mischer mit einem Fassungsvermögen von 12 m³,

· Einbau von zwei Hammermühlen,

· Austausch/Einbau größerer Walzenstühle,

· Einbau eines neuen Chargen-Mischers (1 m³) in der Verladung 3,

· Anbau eines Technikbereiches an die Verladungen 1 bis 4,

· Rückbau der Silos 170 -174 am Sackwarenlager,

· Teilweiser Rückbau der Getreidehalle mit Errichtung eines neuen Siloblocks,

· Um-/Neubau der Getreidetrocknung mit Errichtung von vier Solos für Nass- und Trockenware sowie eines Abluftkamins mit einer Höhe von 36,00 m.

Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß den §§ 16 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie den Nummern 7.21 EG und 1.2.3.2 V des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie - ((ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17; L 158 vom 19.06.2012, S. 25) geändert durch Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 (ABl. L, 2024/1785, 15.7.2024)).

Das Vorhaben unterfällt nicht den Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 754 „Westlich des Heerweges“ der Stadt Meppen und unterliegt der Festlegung als Gewerbegebiet.

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden


zurück Januar 2026 vor
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
01 01 02 03 04
02 05 06 07 08 09 10 11
03 12 13 14 15 16 17 18
04 19 20 21 22 23 24 25
05 26 27 28 29 30 31
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln