Niedersachsen klar Logo

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das GAA Oldenburg hat der Firma Emder Dock und Werft GmbH, 26725 Emden, Schiffbauerdamm 4 mit der Entscheidung vom 30.04.2025 eine Änderungsgenehmigung gemäß §§ 16 Abs. 1 und 10 BImSchG erteilt.


Gegenstand des Verfahrens waren im Wesentlichen die Maßnahmen: Nutzung der vorhandenen Werftstrukturen zum Recycling („Abwracken“) von nicht reparaturfähigen Alt-Schiffen mit

  • Nr. 8.11.2.1 GE Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen mit 85 t/d Durchsatzkapazität
  • Nr. 8.11.2.4 V Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit 75 t/d Durchsatzkapazität
  • Nr. 8.12.1.1 GE Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 130 Tonnen
  • Nr. 8.12.2 V Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 372 Tonnen
  • Nr. 8.12.3.1. G Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten mit einer Gesamtlagerkapazität von 4.385 Tonnen

Im Genehmigungsverfahren ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendung erho-benen worden. Der Erörterungstermin fand nicht statt.

Der vollständige Bescheid wird vom 05.06.2025 bis einschließlich 18.06.2025 im Internet der Staat-lichen Gewerbeaufsicht Niedersachen unter folgendem Link https://www.gewerbeaufsicht.niedersach-sen.de/startseite/bekanntmachungen/oldenburg_emden_osnabruck/ einsehbar sein.

zurück August 2025 vor
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
31 01 02 03
32 04 05 06 07 08 09 10
33 11 12 13 14 15 16 17
34 18 19 20 21 22 23 24
35 25 26 27 28 29 30 31
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln