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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das GAA Oldenburg hat der Firma Emder Dock und Werft GmbH, 26725 Emden, Schiffbauerdamm 4 mit der Entscheidung vom 30.04.2025 eine Änderungsgenehmigung gemäß §§ 16 Abs. 1 und 10 BImSchG erteilt.
Gegenstand des Verfahrens waren im Wesentlichen die Maßnahmen: Nutzung der vorhandenen Werftstrukturen zum Recycling („Abwracken“) von nicht reparaturfähigen Alt-Schiffen mit
- Nr. 8.11.2.1 GE Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen mit 85 t/d Durchsatzkapazität
- Nr. 8.11.2.4 V Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit 75 t/d Durchsatzkapazität
- Nr. 8.12.1.1 GE Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 130 Tonnen
- Nr. 8.12.2 V Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 372 Tonnen
- Nr. 8.12.3.1. G Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten mit einer Gesamtlagerkapazität von 4.385 Tonnen
Im Genehmigungsverfahren ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendung erho-benen worden. Der Erörterungstermin fand nicht statt.
Der vollständige Bescheid wird vom 05.06.2025 bis einschließlich 18.06.2025 im Internet der Staat-lichen Gewerbeaufsicht Niedersachen unter folgendem Link https://www.gewerbeaufsicht.niedersach-sen.de/startseite/bekanntmachungen/oldenburg_emden_osnabruck/ einsehbar sein.
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