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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das GAA Oldenburg hat der Firma KME Germany GmbH, 49074 Osnabrück, Klosterstraße 29 mit der Entscheidung vom 22.01.2025 eine Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 10 BIm-SchG erteilt.


Gegenstand des Verfahrens waren im Wesentlichen die folgenden Prozessschritte:

- die Errichtung eines Hallenanbaus mit diversen organisatorischen Anpassungen des Betriebs - - die Errichtung/Nutzungsänderung der bestehenden Ofenhalle
- Einschränkung der Betriebszeiten der Ofenanlagen 24, 25 und 46
- Einschränkung der Emissionsgrenzwerte an den Quellen 24, 25 und 46
- die Verlängerung der Kranbahn
- die Errichtung der Ofenanlage („Raffinationsofen II“) einschließlich Pfannengrube und Entstau-bungsanlage 27

Im Genehmigungsverfahren sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen erhobenen worden. Der Erörterungstermin wurde abgesagt.

Der vollständige Bescheid und die genehmigten Antragsunterlagen liegen vom 19.02.2025 bis zum 05.03.2025 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg und der Stadt Osnabrück zur Einsicht-nahme aus. Der Bescheid ist außerdem in Internet der Staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachen unter folgendem Link

https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/bekanntmachungen/oldenburg_emden_osnabruck/

einsehbar.

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