Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)
Achtung: Ortsänderung für den Erörterungstermin zum Vorhaben der NDEnergie GmbH & Co. KG am 28.08.2024 um 10.00 Uhr!
Der Erörterungstermin findet abweichend von der Angabe in der ursprünglichen Bekanntmachung an folgendem Veranstaltungsort statt:
Gemeinschaftshalle Stirpe-Oelingen, Am Schützenplatz 3, 49163 Bohmte.
Die Firma NDEnergie GmbH & Co.KG, Am Hof Sander 1, 49163 Bohmte, hat mit Antrag vom 1.6.2023 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Verarbeitung von Gülle, Festmist und nachwaschsenden Rohstoffen mit einer Durchsatzkapazität von 343 t/d in Bohmte beantragt.
Gegenstand des Antrags sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
· Errichtung und Betrieb einer Substratlagerhalle zur Zwischenlagerung von festen Wirtschaftsdüngern (Hähnchenmist und Putenmist) sowie Mais, mit Annahme und Umschlagbereich sowie Unterbringung des Eintragsystems und der Separation,
· Errichtung und Betrieb eines Biofilters zur Abluftreinigung der Luft der Substratlagerhalle,
· Errichtung und Betrieb der Feststoffdosierer, Fermentationsbehälter und Gärrestbehälter,
· Errichtung und Betrieb des Eintragsystems der flüssigen Phase (Rindergülle, Schweinegülle und Wasser),
· Fermentation der flüssigen und festen Phase mit dem Einsatz von insgesamt 125.200 Tonnen pro Jahr (343 t/d),
· Biogasspeicherung mit 24,3 Tonnen,
· Gärrestlagerung von insgesamt 51.931 m³,
· Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Stromerzeugung durch den Einsatz von Biogas aus der Fermentation mit einer elektrischen Feuerungswärmeleistung (FWL) von 1 MW und einer thermischen FWL von 2,9 MW,
· Errichtung und Betrieb der Anlage zur Biogasaufbereitung mit einer Aufbereitungskapazität von 14.524.000 Nm³/a und
· Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Verflüssigung und Lagerung von CO2 mit einer Gesamtlagerkapazität von 160 m³.
Die Anlage soll auf dem Betriebsgrundstück in 49163 Bohmte, Gemarkung Stirpe-Ölingen, Flur 1, Flurstücke 29/8, 24/2 und 30/9 errichtet werden
Die Vorhabenfläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ der Gemeinde Bohmte und ist dort als Gewerbegebiet und eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird derzeit geändert und die Fläche zukünftig als „Sondergebiet Biomethananlage“ ausgewiesen werden.
Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 des BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie den lfd. Nrn.
- 8.6.3.1 GE Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle zur Biogaserzeugung mit einer Durchsatzkapazität von Eingangsstoffen von 343 Tonnen je Tag,
- 1.16 V Anlage zur Biogasaufbereitung mit einer Aufbereitungskapazität von 14.524.000 Nm³/a,
- 9.36 V Anlage zur Lagerung von Gärresten mit einer Gesamtlagerkapazität von 63.088 m³,
- 1.2.2.2 V Anlage zur Erzeugung von Strom mit dem Einsatz von gasförmigen Brennstoffen, wie Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,9 MW Feuerungswärmeleistung bei Verbrennungsmotorenanlagen,
- 9.1.1.2 V Biogasspeicherung mit 24,3 Tonnen,
des Anhangs 1 der 4. BImSchV.
Es handelt sich bei der Anlage auch um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie -. Für die Anlage gilt die BVT-Schlussfolgerung „Abfallbehandlung“. Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden unter anderem Gutachten zur Lärm-, Abgas- und Geruchssituation erstellt und dem Antrag beigefügt. Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind danach nicht zu erwarten.
In dem Genehmigungsverfahren war eine Prüfung der Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Die Vorprüfung hat zu dem Ergebnis geführt, das eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Hierzu wird auf das zentrale niedersächsische UVP-Portal https://uvp.niedersachsen.de/portal/ hingewiesen.
Auf die nebenstehende/n Bekanntmachung/en des GAA Oldenburg wird hingewiesen.
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