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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Firma Statkraft Markets GmbH Emden, Zum Kraftwerk, 26725 Emden hat mit Antrag vom 03.04.2023 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wasserstofferzeugungsanlage mit einer Produktionskapazität von 225 kg/h am o. g. Standort beantragt.


Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: Die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstofferzeugungsanlage.

Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der laufenden Nrn. 4.1.12 EG des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Es handelt sich weiterhin um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie.

Für das Vorhaben ist gemäß §§ 5 und 7 in Verbindung mit den Nummern 4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der derzeit geltenden Fassung durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Hierzu wird auf das zentrale niedersächsische UVP-Portal https://uvp.niedersachsen.de/portal/ hingewiesen.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Das Vorhaben ist im Seehafen Emden im Abschnitt „Neuer Binnenhafen“ geplant, und liegt laut Flächennutzungsplan (FNP) in einem Gewerbegebiet und nicht im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes der Stadt Emden. Die Zulässigkeit der beantragten Maßnahme richtet sich nach §34 Abs. 2 BauGB (unbeplanter Innenbereich).

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden unter anderem gutachterliche Aussagen zur Schall- sowie Störfallsituation erstellt und dem Antrag beigefügt.

Auf die nebenstehende/n Bekanntmachung/en des GAA Oldenburg wird hingewiesen.

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