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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Firma Biogas Mühlendamm I GmbH & Co. KG, Mühlendamm 2, 49456 Bakum hat mit Antrag vom 30.10.2023 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage mit einer Kapazität von 193 t/d auf dem Grundstück in 49456 Bakum, Gemarkung Bakum, Flur 3, Flurstücke 63/12, 63/13 und 63/17 beantragt.

Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

Substratmanagement: Neuausrichtung der Art und Menge der Inputmaterialien,

Behälterzubau: Errichtung von zwei Behältern mit Tragluftdachabdeckung (Gärrestspeicher),

Gasreinigung und -verdichtung: Errichtung von zwei zusätzlichen Stationen.

Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 16 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der laufenden Nrn. 8.6.3.1 EG des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Es handelt sich weiterhin um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie.

Für das Vorhaben ist gemäß §§ 5 und 7 in Verbindung mit den Nummern 8.4.2.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der derzeit geltenden Fassung durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Hierzu wird auf das zentrale niedersächsische UVP-Portal https://uvp.niedersachsen.de/portal/ hingewiesen.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Die Biogasanlage befindet sich auf der gemäß Bebauungsplan Nr. 35 "Westerbakum-Mühlendamm" ausgewiesenen Sonderfläche für Biogas.

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden unter anderem gutachterliche Aussagen zur Schall-, Geruchs - sowie Störfallsituation erstellt und dem Antrag beigefügt.

Auf die nebenstehende/n Bekanntmachung/en des GAA Oldenburg wird hingewiesen.

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