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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Firma Hydrotec Technologies AG, Düngstruper Str. 46-48, 27793 Wildeshausen, hat mit Schreiben vom 14.03.2023 die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Eisengießerei mit einer Verarbeitungskapazität an Flüssigmetall von max. 115 Tonnen je Tag in 27793 Wildeshausen, Düngstruper Str. 48, Gemarkung Wildeshausen, Flur 42, Flurstück 14/5, beantragt. Im 3-Schichtbetrieb liegt die Verarbeitungskapazität von Flüssigeisen bei ca. 26.000 Tonnen Flüssigeisen pro Jahr.

Da die Gießerei als Eingangsmaterial Eisenschrotte annimmt und lagert, hat sie eine genehmigungsbedürftige Nebenanlage für die zeitweilige Lagerung von Eisenschrotten.

Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39.12 „Gewerbegebiet vor Lüerte“ der Stadt Wildeshausen.

Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie den Nummern. 3.7.1 GE, 8.12.3.2 V des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der Behörde liegen als Bestandteil der Antragsunterlagen derzeit folgende entscheidungsrelevante Berichte und Empfehlungen vor:

· Lärmgutachten: Schalltechnischer Bericht SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL17279.1/02, Zech Ingenieurgesellschaft mbH Lingen

· geruchstechnische Untersuchung zur Ermittlung der Geruchsimmissionssituation und immissionsschutztechnische Untersuchung zur Ermittlung der Staubimmissionssituation: IMMISSIONSSCHUTZTECHNISCHER BERICHT NR. LGS17279.2+3/02, Zech Ingenieurgesellschaft mbH Lingen

· Schornsteinhöhenberechnung: IMMISSIONSSCHUTZTECHNISCHER BERICHT NR. LS17279.3/03, Zech Ingenieurgesellschaft mbH Lingen

· Brandschutzkonzept für den Neubau einer Eisengießerei mit Sozialgebäude Projektnr. 222 017 – Index A der Eriksen Brandschutz GmbH

· Untersuchungskonzept zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes

Auf die Bekanntmachung des GAA Oldenburg vom 03.07.2023 wird hingewiesen.

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