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Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Anzeigeverfahren nach § 23 a BImSchG;

Öffentliche Bekanntmachung

(Biochem Zusatzstoffe Handels- und Produktionsgesellschaft mbH, Lohne [Oldenburg])

Bek. d. GAA Oldenburg v. 16.10.2025 – OL 911062494-8 Kg

Die Biochem Zusatzstoffe Handels- und Produktionsgesellschaft mbH, Küstermeyerstraße 18, 49393 Lohne (Oldenburg), hat mit Schreiben vom 05.08.2025, zuletzt ergänzt am 23.09.2025, gemäß
§ 23 a BImSchG die störfallrelevante Errichtung und den Betrieb der immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlage zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen am Standort 49451 Holdorf,
In den Wiesen 7, angezeigt.

Die Betreiberin möchte erstmalig eine Lagermenge von mehr als 200 t E1-Stoffen und von mehr als 500 t E2-Stoffen in gefahrgutrechtlich zugelassenen Behältern in einem bestehenden Lagergebäude lagern.

Die immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage ist ein Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs und fällt unter die Vorschriften der 12. BImSchV.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass durch die Inbetriebnahme der störfallrelevanten Anlage der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten nicht erstmalig unterschritten wird, nicht räumlich noch weiter unterschritten wird und auch keine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

Ein Genehmigungsverfahren nach § 23 b BImSchG ist daher nicht erforderlich.

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