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Übersicht und Formulare

Je nach Sicherheitsstufe der geplanten gentechnischen Anlage und Arbeiten sind die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Verwaltungsverfahren durchzuführen. Die angegebenen Fristen gelten sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Errichtung einer gentechnischen Anlage

Sicherheitsstufe Verfahren Bearbeitungsfrist in Tagen Zustimmungsfiktion in Tagen
S1 Anzeige -* mit Antragseingang GAA
S2 Anmeldung 45 45
S2 (optional) Genehmigung 45 / 90** keine
S3 / S4 Genehmigung 90 keine

* vorläufige Untersagung bis zum Ablauf von 21 Tagen möglich
** Die Frist verlängert sich auf 90 Tage, wenn im Genehmigungsverfahren die Arbeit nicht mit einer bereits von der ZKBS eingestuften Arbeit vergleichbar ist oder weitere behördliche Entscheidungen gem. § 22 Abs.1 GenTG erforderlich sind.

Weitere gentechnische Arbeiten

Sicherheitsstufe Verfahren Bearbeitungsfrist in Tagen Zustimmungsfiktion
S1 kein Verfahren - -
S2 Anzeige -* mit Antragseingang GAA
S2 (optional) Genehmigung 45 keine
S3 /S4 Genehmigung 45 keine

* vorläufige Untersagung bis zum Ablauf von 21 Tagen möglich

Für die Antragstellung stehen Ihnen die aktuellen Formblätter zum Download zur Verfügung:

Bitte nutzen Sie ab dem 1.03.2021 im Rahmen von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren ausschließlich die neuen Formblätter entsprechend der Neufassung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung, die Sie unter nachfolgendem Link der Länderarbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) herunterladen können.

Bei Bedarf können Formblatt E und die Anlagen zum Formblatt Z (Abkürzungsverzeichnis) und (Besondere Vorkommnisse) weiter genutzt werden.
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