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Mutterschutz

Die Regelungen zum Mutterschutz sind im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) verankert. Mutterschutz ist der besondere Schutz von arbeitenden Frauen in der Schwangerschaft und nach der Geburt. Hierzu gehören der Gesundheitsschutz der schwangeren und stillenden Frauen und ihrer Kinder vor Gefahren für Leben und Gesundheit, der Schutz vor mutterschaftsbedingten finanziellen Einbußen und der besondere Kündigungsschutz.


Aufgaben

  • Beratung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber zum Mutterschutzgesetz

  • Überwachung der Arbeitsplatzgestaltung

  • Einhaltung von Beschäftigungsverboten

  • Erteilung von Ausnahmebewilligungen

  • Bearbeitung von Kündigungszulassungsanträgen (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle)

  • Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Mutterschutzgesetz


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