Mutterschutz
Die Regelungen zum Mutterschutz sind im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) verankert. Mutterschutz ist der besondere Schutz von arbeitenden Frauen in der Schwangerschaft und nach der Geburt. Hierzu gehören der Gesundheitsschutz der schwangeren und stillenden Frauen und ihrer Kinder vor Gefahren für Leben und Gesundheit, der Schutz vor mutterschaftsbedingten finanziellen Einbußen und der besondere Kündigungsschutz.
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Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach § 27 Mutterschutzgesetz; Stand: 02/2024
(PDF, 1,12 MB)
Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung einer schwangeren/stillenden Frau zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr nach § 28 Mutterschutzgesetz; Stand: 12/2023
(PDF, 0,93 MB)
Ärztliches Zeugnis gemäß § 5 i. V. m. § 28 Abs. 1 Nr. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
(PDF, 1,33 MB)