Maschinen, überwachungsbedürftige Anlagen -anstehende Rechtsänderungen
das müssen Hersteller, Arbeitgeber und Prüfer beachten
Die neue Maschinenverordnung ersetzt ab 2027 die bestehende Maschinenrichtlinie und ist von großer Bedeutung für Hersteller, Importeure und Händler.
Noch im Entwurf sind die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung, die die bestehende Betriebssicherheitsverordnung mit ihren Regelungen zur Benutzung durch Beschäftigte ersetzen wird und die Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzugsanlagen und Druckgeräte.
Unser Referent, Stefan Pemp, Ministerialrat a. D., war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Leiter des zuständigen Referats im Niedersächsischen Sozialministerium. Als oberster Vertreter des Landes kennt er den Werdegang der Gesetzesentwürfe, weiß um die Hintergründe und ordnet das Thema für uns ein.
Natürlich bleibt auch genügend Raum für Fragen und Diskussionen.
Bitte melden Sie sich an unter https://lak-nds.net/rak_goettingen/
Die Veranstaltung ist eine Fortbildungsmaßnahme, im Sinne des § 2 (Abs. 3 und des § 5 (Abs. 3)) des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Eine Teilnahmebescheinigung kann auf Wunsch ausgestellt werden – bitte geben Sie dies bei der Anmeldung an.
Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer Niedersachsen und beim VDSI sind beantragt.
Aktuelle weitere Informationen zum RAK und zum Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit finden Sie hier .
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