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Arbeitsschutz und Corona

Arbeitsschutz in Zeiten von Corona ist auch Infektionsschutz. Nicht nur im privaten Bereich ist es wichtig, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus einzuhalten. Auch bei der Arbeit muss die Gesundheit der Beschäftigten in diesen Zeiten durch besondere Maßnahmen wirkungsvoll gegen eine Infektion mit dem Virus geschützt werden.

Dazu hat der Arbeitgeber anhand einer so genannten Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Risiken bei der Ausübung einer Tätigkeit für seine Beschäftigten bestehen. Hinsichtlich des Coronavirus ist konkret zu prüfen, bei welchen Arbeitsabläufen erhöhte Infektionsrisiken existieren. Auf Grundlage dieser Beurteilung sind dann Maßnahmen zu ergreifen. Ausgangspunkt für die Infektionsschutzmaßnahmen ist die Erkenntnis, dass das Coronavirus hauptsächlich durch Tröpfchen und Aerosole (Schwebetröpfchen) übertragen wird. Daher gilt es vorrangig, die Kontakte zwischen Beschäftigten untereinander und anderen Personen (z.B. Kunden) zu begrenzen und die Viren in der Arbeitsumgebung zu reduzieren. Insbesondere sind Regeln zu Abstand, Hygiene, Atemschutz und Lüften (die bekannten AHA+L-Regeln) umzusetzen. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung, –der Arbeitsschutzstandard und die konkretisierende Arbeitsschutzregel geben dabei vor, was der Arbeitgeber zu beachten hat. Zudem sind auch die regional geltenden und von der Infektionslage abhängigen Allgemeinverfügungen der Länder und Kommunen zu beachten.

Nicht alle Maßnahmen können an jedem Arbeitsplatz sinnvoll umgesetzt werden. Deshalb legt der Arbeitgeber die für seinen Betrieb geeigneten Schutzmaßnahmen fest. Diese Maßnahmen sind von ihm in einem Hygienekonzept zu dokumentieren und seinen Beschäftigten verständlich zu erklären. Zudem hat der Arbeitgeber natürlich sicherzustellen, dass die Maßnahmen wirksam in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden. Und auch jeder Arbeitnehmer trägt durch gewissenhafte Umsetzung der Maßnahmen dazu bei, dass er selbst und auch seine Kolleginnen und Kollegen gesund bleiben können.

Auch steht der Arbeitgeber bei der Entwicklung der Maßnahmen nicht allein. Die Kammern, Verbände und Berufsgenossenschaften haben inzwischen für fast alle Branchen vorbildliche Muster entwickelt und beraten ebenso wie der Betriebsarzt die Arbeitgeber gern und umfangreich.

Für die Überwachung der getroffenen Maßnahmen sowie deren Umsetzung ist das Gewerbeaufsichtsamt als Arbeitsschutzbehörde zuständig. Darüber hinaus stehen wir dem Arbeitgeber und den Beschäftigten ebenfalls für Fragen beratend gern zur Verfügung.

Quellen zum Weiterlesen:

https://www.bmas.de/DE/Corona/arbeitsschutz-massnahmen.html

https://www.zusammengegencorona.de/aha/arbeit-und-alltag

https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/innenraumarbeitsplaetze/raumluftqualitaet/co2-app/index.jsp


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