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Luftreinhaltung

Saubere Luft zum Atmen ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen. Die Luftqualität wirkt sich auch auf andere Schutzgüter wie Boden und Wasser aus. Neue Technologien haben in den letzten 20 Jahren zu einer erheblichen Verringerung der Emissionen in Industrie, Verkehr und Land- und Forstwirtschaft geführt.

Auch in Zukunft müssen Belastungen unserer Luft weiter reduziert werden. Dabei stehen heute Stickstoffoxide, Ozon, Stäube und flüchtige organische Verbindungen im Vordergrund.

Zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Luftverunreinigungen schreibt das Bundes-Immissionsschutzgesetz vor, dass die Neuerrichtung und Änderung bestimmter industrieller Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus müssen Immissions- und Emissionswerte für Luftschadstoffe und Gerüche überwacht werden. Diese Aufgabe übernehmen die Gewerbeaufsichtsämter sowohl in den Betrieben als auch in deren Nachbarschaft und Umgebung. Für die landesweite Erfassung und Bewertung der Luftqualität betreibt die Gewerbeaufsicht das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN).



Aufgaben

  • Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren

  • Anordnungen von Betriebsuntersagungen und Stilllegungen von Anlagen

  • Emissionsfernüberwachung (EFÜ) von Großemittenten, wie z.B. Kraftwerken und Chemieanlagen

  • Flächenhafte Ermittlung und Bewertung der Luftqualität mit Hilfe des LÜN

  • Bearbeiten von Nachbarschaftsbeschwerden über Luftverunreinigungen, z.B. Gerüche

Veröffentlichung der staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Nebenstehende und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Ihnen einen Gesamtüberblick über unser Tätigkeitsspektrum vermittelt.

Luftreinhaltung  

Luftreinhaltung

Genehmigungsverfahren nach BImSchG

Downloads und Veröffentlichungen zum Thema

Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen

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