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Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaftliche Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter


Ziel der Kreislaufwirtschaft ist es, durch Schonung der natürlichen Ressourcen Abfälle zu vermeiden. Das kann in Betrieben durch gezielte Ausrichtung der Prozesstechnik und der innerbetrieblichen Organisation erreicht werden. Können Abfälle nicht vermieden werden, sind sie durch hochwertige Verwertungsverfahren wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Nur wenn eine Verwertung nicht möglich ist, sind Abfälle umweltverträglich zu beseitigen. Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind, werden in der Abfallverzeichnisverordnung als gefährliche Abfälle eingestuft und unterliegen besonderen Nachweispflichten.

Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Verfahren zur Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Betrieben und sind für die regelmäßige Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen zuständig, bei Deponien auch nach Beendigung der Einlagerung von Abfällen in der Stilllegungs- und Nachsorgephase. Die Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) ist Teil des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim und unterstützt die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in speziellen abfallwirtschaftlichen Fragen.


Abfallwirtschaftliche Aufgaben der 10 Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen:

  • Überwachung der Vermeidung, Verwertung und Lagerung von Abfällen in Betrieben

  • Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen

  • Überwachung von Sammlern und Beförderern

  • Überwachung von Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung von Altlasten

Zusätzliche abfallwirtschaftliche Aufgaben der Zentralen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg:

  • Genehmigung von Deponien
  • Überwachung von Deponien

Landesweite abfallwirtschaftliche Aufgaben der Zentralen Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG):

  • Erlaubnisse nach § 54 KrWG für Beförderer, Händler und Makler
  • Anzeigen nach § 53 KrWG
  • Überwachung der Makler
  • Überprüfung der abfallrechtlichen Nachweise (Begleitscheinverfahren)
  • Zustimmung zu Überwachungsverträgen und Anerkennung von Entsorgergemeinschaften bei Entsorgungsfachbetrieben
  • Freistellungen bei freiwilliger Rücknahme von Abfällen
  • Vergabe der abfallrechtlichen Kennnummern
  • Registrierung von Abfallbesitzern im elektronischen Nachweisverfahren bei der ZKS-Abfall
  • Unterstützung der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter mit Expertenwissen bei speziellen abfallwirtschaftlichen Fragen
  • Bekanntmachungen über die Einstellung bzw. Wiederaufnahme der Fremdüberwachung für Aufbereitungsanlagen zur Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen nach § 13 Abs. 3 und 4 ErsatzbaustoffV
  • Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften in Niedersachsen gemäß § 13a ErsatzbaustoffV

Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie nebenstehend herunterladen können.

Kreislauf- und Abfallwirtschaft  

Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Links zu Bundesbehörden der Abfallwirtschaft

Link zum Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Landes Niedersachsen

Broschüre Umweltschutz, Bodenschutz, Altlasten

  Broschüre...
(PDF, 5,18 MB)

Veröffentlichung der staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Nebenstehende und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Ihnen einen Gesamtüberblick über unser Tätigkeitsspektrum vermittelt.

  Zur Imagebroschüre "Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz", Stand 11/2018
(PDF, 4,63 MB)

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