Niedersachsen klar Logo

Sicherheitstechnische Prüfung von Biogasanlagen

Die zahl­reichen Schadensereignisse in Biogasanlagen, die große Anzahl von Mängelfeststellungen bei Prüfungen und nicht zuletzt viele unzureichende Sachver­ständigengutachten veranlassten dazu, diese Arbeitshilfe für die Beauftragung sicherheitstechnischer Prüfung von Bio­gasanlagen zu erstellen.

Sachverständigengutachten sind Beweismittel im Verwaltungsverfahrenund dienen der Behörde zur Sachverhaltsermittlung. Da der Prüfumfang und die Prüftiefe nicht gesetzlich geregelt sind, muss der Prüfrahmen von der Behörde vorgegeben werden.

Der LAI-Ausschuss Anlagenbezogener Immissionsschutz / Störfallvorsorge (AISV) hat die Arbeitshilfe in der 128. Sitzung vom 29. bis 31.01.2013 angenommen und empfiehlt sie den Ländern zur Anwendung im Vollzug. Diese Hinweise sollen auch den Sachverständigen, die Abnahme-/Inbetriebnahme- oder wiederkehrende Prüfungen in Biogasanlagen durchführen, zur Berücksichtigung übergeben werden.

Die Arbeitshilfe beinhaltet auch eine Mustergliederung für Sachverständigengutachten, die im Rahmen des vorliegenden Dokumentes als Teil 3 zu finden ist. Die Teile 1 und 3 basieren auf einer Empfehlung des AISV auf seiner Sitzung vom 01. bis 03.02.2011.

Der Arbeitshilfe sind 2 Anhänge beigefügt:

  • Der Anhang 1 hat informatorischen Charakter. Dieser Teil basiert im Wesentlichen auf der Vollzugshilfe zur Umsetzung der StörfallV, die das BMU im März 2004 herausgegeben hat. Es wurden lediglich Hinweise zur Relevanz für Biogasanlagen ergänzt, soweit dies die systematische Gefahrenanalyse betrifft, die bei Biogasanlagen, die der StörfallV unterliegen, erforderlich ist, um ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen bzw. einen Sicherheitsbericht erstellen zu können.
  • Der Anhang 2 enthält eine beispielhafte Liste mit Prüfpunkten aus Hessen.
Es ist beabsichtigt, diese Arbeitshilfe entsprechend der Erkenntnisse aus der Praxis fortzuschreiben, daher sind Rückmeldungen an die genannten Ansprechpartner aus der praktischen Anwendung erwünscht.




zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln