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Überwachungsbedürftige Anlagen

Mit beginnender Industrialisierung entwickelte sich die Nutzung von Dampfkesselanlagen zur Energieerzeugung. Dabei kam es zu häufigen Unfällen durch Kesselexplosionen. Um diese zu verringern, wurden Erlaubnispflichten und regelmäßige Prüfungen eingeführt.

Auch von anderen Anlagen gehen Gefährdungen aus, beispielsweise von Lägern von brennbaren Flüssigkeiten, Aufzüge und Druckbehälter unter dem Oberbegriff "Überwachungsbedürftige Anlagen" zusammengefasst. In Niedersachsen prüfen zugelassene Überwachungsstellen, ob die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden.

Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter erteilen gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnisse. Sie überwachen, ob sich die Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, entsprechend betrieben werden und die vorgeschriebenen Prüfungen stattfinden.

Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen

  • Beratung bei der Durchführung von Erlaubnisverfahren

  • Erteilung von Erlaubnissen, z.B. für Dampfkesselanlagen

  • Untersuchung von Schadensfällen

  • Anordnung von Maßnahmen bis zur Stilllegung von Anlagen bei schwerwiegenden Verstößen

  • Überwachung der regelmäßigen Prüfungen

Diese und weitere Informationen können Sie der Bröschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie nebenstehend herunterladen können.

Aufzugsprüfung  

Überwachungsbedürftige Anlagen

Veröffentlichung der staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Nebenstehende und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Ihnen einen Gesamtüberblick über unser Tätigkeitsspektrum vermittelt.

  Zur Imagebroschüre "Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz", Stand 11/2018
(PDF, 4,63 MB)

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