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Durchfürung des Bundes-Immissionsschutzggesetz (BImSchG)
Die Firma Geflügelspezialitäten Steinfeld GmbH & Co.KG, Honkomper Weg 9, 49439 Steinfeld hat mit Antrag vom 11.06.2020 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zum Schlachten von Geflügel am beantragt.
Gegenstand der Änderung ist eine Kapazitätserhöhung von 140 t/d Lebendgewicht auf 280 t/d Lebendgewicht durch folgende Maßnahmen:
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rollierende Pausen statt wie bisher eine gleichzeitige Pause, dadurch können 7.000 Tiere pro Tag (konventionelle Tiere) mehr geschlachtet werden;
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eine zweite Schicht von 7 Stunden zum Schlachten von 7.000 Biotieren pro Stunde (49.000 Tiere pro Tag, 122,5 t/d Lebendgewicht), diese sollen nicht zerlegt und filetiert werde.
Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 16 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der Nr. 7.2.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV).
Es handelt sich weiterhin um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie.
In dem Genehmigungsverfahren wurde durch eine Vorprüfung des Einzelfalls ermittelt, ob für das beantragte Vorhaben eine Prüfung der Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, dabei wurde festgestellt, dass eine UVP-Pflicht nicht besteht. Hierzu wird auf das zentrale niedersächsische UVP-Portal https://uvp.niedersachsen.de/portal/ hingewiesen.
Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17.2 „Gewerbegebiet am Honkomper Weg“ – 7. und 8. Änderung der Gemeinde Steinfeld. Dieser sieht für das Betriebsgelände die Festsetzung Gewerbegebiet, bzw. eingeschränktes Industriegebiet vor.
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden unter anderem gutachterliche Aussagen zur Lärm- und Geruchsituation und der Stickstoffdeposition erstellt und dem Antrag beigefügt.
Auf die nebenstehende/n Bekanntmachung/en des GAA Oldenburg wird hingewiesen.