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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG

Die Firma Wernsing Feinkost GmbH, Kartoffelweg 1, 49632 Essen hat mit Antrag vom 27.09.2022 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Biogasanlage mit einer Kapazität von 500 t/d für o. g. Standort beantragt.

Das beantragte Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Erhöhung der Durchsatzkapazität für biologische Abfälle auf 500 t/d,

  • Errichtung der Zentrifugen 04 und 05,

  • Errichtung und Betrieb von neuen flexiblen Dächern auf den Fermentern (3 und 4) und Erhöhung des Gesamtgasvolumens auf 7 600 m³,

  • Leistungssteigerung der biologischen Entschwefelung auf 3 000 m³/h durch Installation einer zusätzlichen Entschwefelung,

  • Rückbau der Gasfackel 01,

  • Leistungssteigerung der Gasfackel 02 auf 2 000 m³/h,

  • Erhöhung der FWL der Verbrennungsmotorenanlage auf 13,045 MW durch die Errichtung eines neuen Gasmotors (Motor14) und Aktualisierung des Motors 6,

  • Modernisierung und Ersatz der Trocknungsanlage, Erhöhung der Durchsatzkapazität auf 230 t/d,

  • BE 750 Anpassung der Abluftreinigungsanlage an die Trocknungsanlage,

  • Austausch des Notstromaggregates hinzu 2,25 MW,

  • Errichtung und Betrieb eines Lagers für nicht gefährliche Abfälle mit einer Gesamtlagerkapazität von 500 t/a,

  • Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen – Vakuumentgasungsanlagen.


Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß den §§ 16 und 10 BImSchG i. V. m. § 1 sowie Nummer 8.6.2.1 EG des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV).


Es handelt sich weiterhin um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie.


In dem Genehmigungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Hierzu wird auf das zentrale niedersächsische UVP-Portal https://uvp.niedersachsen.de/portal/ hingewiesen.


Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.


Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 „Sondergebiet Biogas- und Abwasserreinigungsanlage Addrup, Up'n Felde“ Dieser sieht für das Betriebsgelände die Festsetzung Sondergebiet vor.


Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden unter anderem gutachterliche Aussagen zur schalltechnischen Situation, zu den Belangen der Luftreinhaltung, zur Sicherheitstechnik und Umweltverträglichkeit erstellt und dem Antrag beigefügt.


Auf die nebenstehende/n Bekanntmachung/en des GAA Oldenburg wird hingewiesen.

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