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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das GAA Oldenburg hat der Firma Hermann Lüdecke GmbH & Co. KG, 49577 Kettenkamp, Bock-radener Straße 7 mit der Entscheidung vom 22.12.2025 eine Änderungsgenehmigung gemäß §§ 10 und 16 Abs. 1 BImSchG erteilt.

Gegenstand des Verfahrens waren im Wesentlichen die folgenden Prozessschritte inkl. Hallener-richtung und Infrastruktur:

  • 8.11.2.4 V: Behandlung nicht gefährlicher Abfälle: Zerkleinern und Sortieren von Wertstoffen mit einer Durchsatzkapazität von 300 t/d
  • 8.12.1.1 GE: Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 10.840 Tonnen
  • 8.12.2 V: Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 380 Tonnen

Im Genehmigungsverfahren sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen erhobenen worden. Der Erörterungstermin wurde abgesagt.

Der vollständige Bescheid wird vom 14.01.2026 bis einschließlich 28.01.2026 im Internet der Staat- lichen Gewerbeaufsicht Niedersachen unter folgendem Link https://www.gewerbeaufsicht.niedersach-sen.de/startseite/bekanntmachungen/oldenburg_emden_osnabruck/ einsehbar sein.

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