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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Firma Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH (DGGEV), Emsstraße 20, 26382 Wilhelmshaven, hat mit Antrag vom 03.11.2025 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer 1. Teilgenehmigung (1. TG) gem. § 8 BImSchG zur Errichtung und Betrieb eines Energieparks im Voslapper Groden-Nord, 26388 Wilhelmshaven, Am Tiefen Fahrwasser, beantragt.

Die Anlage soll in mehreren Phasen verwirklicht werden. Die 1. Phase umfasst folgende wesentliche Anlagenteile und Nebeneinrichtungen einschließlich ihres Betriebes:

– Anlage zur Lagerung von LNG(e-NG) mit einer Lagerkapazität von 670.000 t (Nr. 9.1.1.1 G der 4. BImSchV)

– Anlage zur Regasifizierung mit einer Feuerungswärmeleistung von 445 MW (1.1 EG)

– Anlage zur Wasserstofferzeugung mit einer Produktionskapazität von 500 t/d (4.1.12 EG)

– Oxy-Gasturbinenkraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung von 550 MW (1.1 EG)

– Anlage zur Sauerstofflagerung mit einer Lagermenge von 9.150 t (9.3.1 G)

Gegenstand des Antrags für die 1. TG sind im Wesentlichen folgende Errichtungsmaßnahmen:

– Rodungsarbeiten

– Baufeldsicherung

– Oberbodenabtrag und Baufeldeinebnung

– Zufahrten

– Errichtung eines Entwässerungssystems (inkl. Kanalisation)

– Errichtung eines Leerrohrsystems (Zugrohrtrassen mit Inspektionsschächten)

– Wasserversorgung und Druckerhöhungsanlage

– Zwei Sekundärtrafostationen

– Errichtung von zwei doppelwandigen Tankbauwerken für LNG/e-NG (zwei von insgesamt 6 Tanks mit einer Lagerkapazität von jeweils 112.000 t) mit vollständiger Sicherheitshülle einschließlich Gründung, ohne technische Auf- und Anbauten.

Mit der Errichtung der Anlage soll unmittelbar nach Vorlage der Genehmigung begonnen werden. Die Errichtung von seeseitigen Anlagenteilen und der Betrieb der Anlage wird erst Gegenstand in weiteren Teilgenehmigungen sein.

Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens ist nicht die Zulassung des Anlegers für verflüssigte Gase (AVG). Für dieses Vorhaben wird beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Der vorzeitige Beginn für folgende Maßnahmen ist gemäß § 8 a Abs. 1 BImSchG beantragt worden:

– Passive Abtrocknung durch Geländeabfluss über bestehende Strukturen in Richtung Rhynschloot

– Vegetations- und Gehölzentnahme

– Flächensicherungs- und Vergrämungsmaßnahmen

Es bedarf für die 1. Phase des Gesamtprojektes einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der Nummer 9.1.11 G und 1.1 EG, 4.1.12 EG und 9.3.1 G des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

Es handelt sich weiterhin teilweise um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie.

In dem Genehmigungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Hierzu wird auf das zentrale UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de/startseite ) hingewiesen.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 225 der Stadt Wilhelmshaven. Dieser sieht für das Betriebsgelände ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hafenorientierter Energiepark“ vor. Ein wesentlicher Teil des Betriebsgeländes liegt im Geltungsbereich des NSGs „Voslapper Groden-Nord“. Die NSG-Verordnung befindet sich im Änderungsverfahren.

Eine Entscheidung nach dem BImSchG, einschließlich der Zulassung des vorzeitigen Beginns, ergeht erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplans und der geänderten NSG-Verordnung.

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurde eine Vielzahl von Gutachten erstellt, unter anderem zu den Themen Lärm, Luftschadstoffe, Licht, Anlagensicherheit, Gewässerschutz, Natur- und Artenschutz, sowie ein UVP-Bericht, und dem Antrag beigefügt.

Die Antragsunterlagen und die entscheidungserheblichen Stellungnahmen sind bis zum 12.01.2026 unter folgendem Link herunterzuladen:

https://box.niedersachsen.de/public/download-shares/6jRHzfJtG4kGv5NAv3J1P2FsBLnwCqOZ

Passwort:

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Auf die nebenstehende/n Bekanntmachung/en des GAA Oldenburg wird hingewiesen.



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