Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Timphaus Erneuerbare Energien (TEE) GmbH & Co.KG; Dinklager Landstraße 4, 49393 Lohne, hat mit Schreiben vom 12.06.2025 die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage, mit einer zukünftigen Durchsatzkapazität von 126,03 t/d auf dem Grundstück in 49393 Lohne, Dinklager Straße 4, Gemarkung Lohne, Flur 3, Flurstücke 20/24, 20/27, 20/29, 20/14 (tlw.), 20/17 (tlw.), 20/28 (tlw.) und 20/30 (tlw.), beantragt.
Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:
· Erweiterung der Durchsatzkapazität von 54,25 t/d auf 126,03 t/d,
· Änderung der genehmigten Inputstoffe und Inputmengen sowie Erhöhung der Biogasproduktion,
· Errichtung und Betrieb eines weiteren Warmwasserspeichers,
· Errichtung und Betrieb von Einbring- und Anmischtechnik innerhalb einer neu zu errichtenden Einhausung,
· Errichtung und Betrieb eines Hochfermenters,
· Errichtung und Betrieb eines gasdichten Gärrestspeichers mit Tragluftdach sowie eines Abfüllplatzes für die Entnahme von Gärresten,
· Errichtung und Betrieb eines Sauerstoffgenerators in einem Container,
· Errichtung eines Technik- und Pumpengebäudes,
· Errichtung eines Auffangbunkers für separierte feste Gärreste sowie einer Aufstellfläche für die Installation und den Betrieb eines Separators,
· Errichtung einer Lagerhalle für separierte feste Gärreste,
· Errichtung und Betrieb einer Notfackel,
· Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan,
· Errichtung und Betrieb einer Abluftbehandlungsanlage (RTO-Anlage),
· Errichtung einer Technikhalle mit Aufstellfläche (für eine später geplante CO2-Verflüssigungsanlage),
· Anpassung und Erweiterung der vorhandenen Umwallung.
Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß den §§ 16 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie den Nummern 8.6.3.1 EG, 1.2.2.2 V, 9.36 V, 9.1.1.2 V und 1.16 V des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV).
Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie - ((ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17; L 158 vom 19.06.2012, S. 25) geändert durch Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 (ABl. L, 2024/1785, 15.7.2024)).
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß § 9 Abs. 2 S.1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 8.4.2.1 der Anlage 1 UVPG in der derzeit geltenden Fassung zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Hierzu wird auf das zentrale niedersächsische UVP-Portal https://uvp.niedersachsen.de/portal/ hingewiesen.
Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VIII "Sondergebiet - Biomethan, An den Teichen 27" der Stadt Lohne.
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden
unter anderem gutachterliche Aussagen zur Schall- und Geruchssituation erstellt und dem
Antrag beigefügt.
Auf die Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg vom 22.10.2025 – OL 24-179-01 wird hingewiesen.
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