Öffentliche Bekanntmachung
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Antragsunterlagen Vorbescheid
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Die Uniper Kraftwerke GmbH, Holzstr. 6, 40221 Düsseldorf, hat mit Schreiben vom 01.07.2024 die Erteilung eines Vorbescheids gemäß § 9 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von grünem Wasserstoff mit einer Leistungskapazität von 1000 MW zur Produktion von ca. 1,32 Milliarden Nm³ Wasserstoff pro Jahr auf dem Grundstück in 26388 Wilhelmshaven, Zum Kraftwerk 20, beantragt.
Mit Strom aus Wind- und Solarparks soll aus reinem Wasser (Deionat) Wasserstoff hergestellt werden. Das Projekt soll in mehreren Ausbaustufen erfolgen. Der produzierte Wasserstoff soll in das deutsche Wasserstoff-Kernnetz eingespeist werden.
Das beantragte Vorhaben umfasst u.a. folgende wesentliche Anlagenteile und Verfahren:
· fünf Elektrolyse-Einheiten (Module) mit einer elektrischen Nennleistung von jeweils 200 MW zur Erzeugung von insgesamt ca. 1,32 Milliarden Nm³ Wasserstoff pro Jahr
· zentrale Meerwasserentsalzungsanlage zur Versorgung der Elektrolyse und weiterer Projekte am Standort mit demineralisiertem Wasser
· bis zu einer Gesamtleistung von 400 MW erfolgt die Wasserversorgung aus dem Trinkwassernetz, die Trinkwasseraufbereitung erfolgt mittels Ionentauscher
· voraussichtlich fünf Trockenkühler (jeweils eine pro 200 MW Elektrolyse-Einheit)
· ein zentrales Betriebsgebäude mit einer zentralen Leitwarte, sowie Werkstatt und Lager
· für den Endausbau (1 GW) zwei 380/110-kV-Öl-Netzanschlusstransformatoren mit einer Leistung von je ca. 600 MVA
· für den Endausbau (1 GW) zwei 110-kV-Freiluftschaltanlagen für die Energieverteilung.
· je 200 MW Elektrolyse-Einheit werden zwei 110-kV-Schaltfelder benötigt, die jeweils einen 110/33-kV-Öl-Transformator mit Energie versorgen.
· Rohrleitungen zur Ableitung des Wasserstoffs in die NWO/Gasunie-Pipeline oder die H2ercules (OGE) Leitung mit entsprechenden Nebenanlagen (z.B. Pumpen und Absperreinrichtungen)
In dem Vorbescheid soll abschließend darüber entschieden werden, ob die Anlage an dem beschriebenen Standort zulässig ist und ob die folgenden Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden:
– Die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Neubau einer Großelektrolyse mit Nebenanlagen sowie der Meerwasserentsalzungsanlage und der 380kV-Schaltanlage am Standort Wilhelmshaven auf der Grundlage des bestandskräftigen Bebauungsplans Nr. 220 der Stadt Wilhelmshaven.
– Die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (§ 6 Abs. 1. Nr. 2 BlmSchG i. V. mit den Vorschriften des Bauplanungsrechts); es soll dabei entschieden werden über:
o den Standort des Vorhabens (insbes. Flächen für Gebäude und Komponenten und Zufahrtswege),
o Gebäudekubaturen für die Gebäude zur Unterbringung von Anlagenkomponenten der Elektrolyse sowie die Meerwasserentsalzungsanlage und die neue 380kV-Schaltan-lage.
– Die Vereinbarkeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG), dabei sollen folgende Punkte geprüft werden:
o die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Zulässigkeit des Eingriffs für Gebäude, Zufahrten und andere in Anspruch genommene Flächen auf Grundlage der Datenbasis 2008, sowie der Aktualisierung dieser Daten in den Jahren 2021/2022 für die gleiche Fläche im Zusammenhang mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 222 und
o die wasserrechtlichen Vorschriften für die (genehmigungsfreie) Entnahme von Oberflächenwasser für die Meerwasserentsalzungsanlage aus der Jade
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten Anlage sind genehmigungsbedürftig nach den §§ 4 und 10 BImSchG i.V.m. § 1 sowie Nr. 10.26.1GE des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Es handelt sich dabei um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie.
Im Genehmigungsverfahren war eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierzu wird auf das niedersächsische UVP-Portal unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de/portal/ hingewiesen.
Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit geführt. Einzelheiten hierzu können Sie der nebenstehenden Bekanntmachung v. 29.07.2025 ― OL 24-130-02 – entnehmen.
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