Öffentliche Bekanntmachung
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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Hermann Lüdecke GmbH & Co KG plant am Standort in Kettenkamp die Einrichtung und den Betrieb einer Halle zur Behandlung von gefährlichen Abfällen und zur Lagerung von gefährlichen Abfällen. Am Standort soll der Recyclingprozess für Ersatzbaustoffe weiter ausgebaut werden; inklusive der entsprechenden Logistik.
Das Betriebsgelände befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 18 „Industriegebiet an der Bockradener Straße“ der Gemeinde Kettenkamp. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit wurde von der Gemeinde Kettenkamp und dem Landkreis Osnabrück geprüft und bejaht.
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Betriebs der Anlage auf die Umgebung wurden gutachterliche Aussagen zur Lärm- und Abluftsituation erstellt. Diese sind dem Antrag beigefügt. Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Das Betriebsgrundstück befindet sich in 49577 Kettenkamp, Bockradener Straße 7, Gemarkung Kettenkamp, Flur 8, Flurstück 15/1, Flur 9, Flurstücke 272/4, 272/6, 275 und 276.
Die Errichtung und der Betrieb der genannten Anlage bedürfen der immissions-schutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 1 sowie u.a. der lfd. Nr. 8.11.2.3 GE in Verbindung mit 8.11.2.1 GE, 8.12.1.1 GE, 8.11.2.4 V und 8.12.2. V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV. Es handelt sich u.a. bei der Anlage zur Behandlung und Lagerung von gefährlichen Abfällen um Anlagen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie -. Eine BVT- Schlussfolgerung „Abfallbehandlung“ liegt vor.
Die Abfallbehandlungsanlage ist in der Anlage 1 des UVPG nicht genannt. Eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit ist nicht erforderlich. Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Auf die Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg vom 10.07.2025 – OL 25-066-01 wird hingewiesen.
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