Niedersachsen klar Logo

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Firma Gebr. Alblas Holding B.V., Mijlweg 86, 3295 KH`s-Gravendeel, Niederlande hat mit Antrag vom 26.06.2021 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Lagerung von Gefahrstoffen auf dem Grundstück in 48488 Emsbüren, Darwinstraße 3 – 5, Gemarkung Ahlde, Flur 13, Flurstücke 101/1, 120/1, 121/1, 124/1, beantragt.

Das beantragte Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

· Umstellung der Restriktionen bei der Einlagerung von Gefahrstoffen von Klassifizierungscode auf Gefahrenindex,

· Erweiterung der Genehmigung um bestimmte namentlich genannte Stoffe nach Anhang 2 der 4. BImSchV

· Erweiterung der Genehmigung um die Gefahrenkategorie „P8 oxidierende Flüssigkeiten“ sowie bestimmte namentlich genannte Stoffe nach Anhang 1 der 12. BImSchV

· Nutzung der Lagerhallen 4 und 5 für die Lagerung von sehr giftigen, giftigen oder oxidierenden Stoffen oder Gemischen (LGK 5.1A/5.1B/6/8/10-13). Damit einhergehend die Erhöhung der Lagerkapazität für Gefahrstoffe auf insgesamt maximal 11.250 Tonnen.

· Nutzung der Lagerhallen 1 - 3 für die flexible Zuordnung der Gefahrstofflager 1,2 oder 3 unter Einhaltung der Zusammenlagerungsverbote. Dadurch Erhöhung der maximalen Kapazität für die Lagerung von Aerosoldosen auf 3.900 Tonnen.

Es bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 16 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der Nr. 9.3.1 und 9.1.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV).

In dem Genehmigungsverfahren war eine Prüfung der Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung/ ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Hierzu wird auf das zentrale niedersächsische UVP-Portal https://uvp.niedersachsen.de/portal/ hingewiesen.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 124 „Gebietsentwicklung Emsbüren – Autobahnkreuz A 30/A 31“, der Gemeinde Emsbüren. Dieser sieht für das Betriebsgelände als Festsetzung „eingeschränktes Industriegebiet“ vor.

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung der Anlage wurden unter anderem eine gutachterliche Aussage zum Lärmschutz und Störfallauswirkungsbetrachtungen zur Ermittlung eines angemessenen Sicherheitsabstandes erstellt und dem Antrag beigefügt.

Auf die nebenstehende/n Bekanntmachung/en des GAA Oldenburg wird hingewiesen.

zurück März 2024 vor
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
09 01 02 03
10 04 05 06 07 08 09 10
11 11 12 13 14 15 16 17
12 18 19 20 21 22 23 24
13 25 26 27 28 29 30 31
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln