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Nichtionisierende Strahlung

Der Bereich Strahlenschutz der zentralen Unterstützungsstelle der Gewerbeaufsichtsverwaltung bietet für die einzelnen Gewerbeaufsichtsämter, die Ministerien und weitere Behörden in Niedersachsen sachverständige Unterstützung an. Für die Sachverständigentätigkeit werden umfangreiche Laboratorien und Meßmittel vorgehalten.

Diese Sachverständigentätigkeit umfaßt die folgenden Themengebiete:

  • Sicherer Umgang mit nichtionisierender Strahlung (NIR) im Arbeitsschutz und Immissionsschutz
  • elektromagnetische Felder (statisch bis zu hochfrequent)
  • optische Strahlung (ultraviolett bis zu infrarot)
  • Beleuchtung (Licht und Schatten)

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