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Ionisierende Strahlung

Ionisierende Strahlung ist sowohl natürlichen Ursprungs als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit. Natürliche radioaktive Stoffe sind vor allem in den Gesteinen der Erdkruste vorhanden. In Medizin, Forschung, Technik und durch Nutzung der Atomenergie werden radioaktive Stoffe gezielt verwendet.

Zur ionisierenden Strahlung zählen sowohl elektromagnetische Strahlen - wie Röntgen- und Gammastrahlung – als auch Teilchenstrahlung - wie Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung. Sie ist dadurch charakterisiert, dass sie genügend Energie besitzt, um Atome und Moleküle zu ionisieren, das heißt aus elektrisch neutralen Atomen und Molekülen positiv und negativ geladene Teilchen zu erzeugen. (Quelle: Land NRW)

Ionisierende Strahlen können Menschen und Umwelt schädigen. Deshalb sind überall dort, wo radioaktive Stoffe oder Röntgeneinrichtungen und Beschleuniger in Medizin, Forschung und Technik eingesetzt werden, umfangreiche Schutzmaßnahmen vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen zu treffen. (Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz)

Hierzu gibt es verschiedene Vorschriften, die im Rahmen von Gesetzen, Verordnungen, Technischen Regeln und DIN-Normen die notwendigen Maßnahmen konkretisieren. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von den Aufsichtsbehörden kontrolliert.

Man unterscheidet hierbei ionisierende Strahlung, die durch Röntgengeräte und solche, die durch radioaktive und beschleunigte Elemente entsteht.

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