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Anlagensicherheit & Störfallvorsorge

Die Störfallvorsorge in Niedersachsen fällt meistens in den Aufgabenbereich der Gewerbeaufsicht, manchmal sind auch das LBEG und die Landkreise zuständig.

Ziel der Störfallvorsorge ist es durch Überwachung der Anlagensicherheit in Betriebsbereichen schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu vermeiden. Betriebsbereiche sind Betriebe, die bestimmte rechtlich festgelegte Mengenschwellen an gefährlichen Stoffen überschreiten. Es handelt sich ausdrücklich nicht um kerntechnische Anlagen wie Atomkraftwerke.

Diese Seite bietet Fachinformationen zum Thema Störfallvorsorge für Bürger, Betreiber, Sachbearbeiter und Sachverständige. Für behördeninterne Informationen wechseln Sie bitte zur Behördenseite.

Industrieanlage (Foto: Michael Kaufmann, Lizenz: CC BY 2.0 de)

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CC BY 2.0 de

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