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Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Atmosphäre) vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen, die durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht und ähnliche Einwirkungen verursacht werden. In bestimmten Bereichen beinhaltet das Immissionsschutzrecht auch den allgemeinen Gefahrenschutz. Geregelt wird dieser Bereich im Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Ein Teilbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sieht für Anlagen, die von ihrem Typ her geeignet sind, die Umwelt in besonderem Maße zu belasten, ein besonderes Genehmigungsverfahren vor. Hierzu zählen z. B. Kraftwerke, Chemiefabriken, Abfallentsorgungsanlagen, Glashütten, Gießereien usw. Welche Anlagen diesem besonderen Genehmigungsverfahren unterliegen, wird in der Verordnung zum BImSchG über genehmigungsbedürftige Anlagen geregelt (4. BImSchV).

Informationen über das Genehmigungsverfahren finden Sie in dem elektronischen Leitfaden für Antragsteller. Mit Hilfe des Leitfadens können Sie klären, ob eine Genehmigung notwendig ist. Sie erfahren, welche bauleitplanungsrechtlichen Anforderungen zu beachten sind und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Weiterhin erfahren Sie, welche naturschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen und ob Ihre Anlage dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz unterliegt. Es wird erläutert, welche Genehmigungsverfahren existieren, wie diese durchgeführt werden und welche Behörde für Sie zuständig ist. Darüber hinaus werden Sie über die geforderten Antragsunterlagen informiert, eine Checkliste im Anhang hilft Ihnen bei der Erstellung eines vollständigen Antrags. Zahlreiche Links bieten Ihnen weitergehende Informationen. Den Leitfaden finden Sie hier.

Für die Antragsteller hat das Land Niedersachsen unter Beteiligung der Wirtschaft und der Verbände ein Programm zur Erstellung von Genehmigungsanträgen (ELiA - elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) entwickelt. Die entsprechenden Erläuterungen und erforderlichen Download-Links finden Sie hier im Unterpunkt „ELiA - das elektronische Antragstellungsprogramm".

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