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Produktinformation, Anzeige unsichere Produkte

Produktinformation, Anzeige unsicherer Produkte

Sie haben die Möglichkeit eine Marktüberwachungsbehörde innerhalb der Europäischen Union über ein unsicheres Produkt zu informieren. Dies kann auf dem elektronischen Weg über das Informations- und Kommunikationssystem ICSMS vorgenommen werden. Die Behörde kann dann erforderliche Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise dafür zu sorgen, dass das Produkt vom Markt genommen wird.

Über das Informationssystem (ICSMS) können Sie sich auch über Produkte informieren, bestimmte Behörden suchen und eine Anzeige gefährlicher Produkte per E-Mail absetzen.

Wenn Sie gefährliche Produkte anzeigen wollen, klicken Sie auf der Seite (ICSMS) zunächst auf Verbraucher und nachfolgend dann auf Behördensuche. Dort bitte die Adressdaten des Herstellers / Einführers des Produktes eingeben. Sofern auf dem Produkt oder der Verpackung keine EU-Adresse aufgeführt ist, geben Sie dort bitte die Adressdaten ihres Lieferanten an.
Falls Sie das Produkt online erworben haben, geben Sie dort bitte ihre persönlichen Adressdaten ein.

Bei „Richtlinie/Verordnung“ ist die Rechtsgrundlage, unter die das Produkt fällt, auszuwählen.

Beispielsweise:

Spielzeuge Richtlinie/Verordnung 2009/48/EC

Elektrische Geräte Richtlinie/Verordnung 2014/35/EU

Maschinen Richtlinie/Verordnung 2014/35/EU

PSA (Persönliche Schutzausrüstungen) Richtlinie/Verordnung Reg. 16/425

Hinweis: Sofern Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können sie sich auch an das für ihren Wohnort zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt wenden.


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(Die Änderung der Darstellung in „Deutsch“ ist möglich)

Sichere Produkte im Haushalt

Gefährliche Technische Produkte

Bekanntmachungen der BAuA von Untersagungsverfügungen gem. § 29 des ProdSG finden sie auf der Seite

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