Niedersachsen klar Logo

Gewerbeaufsichtsamt Celle räumt illegales Abfalllager

Presseinformation vom 18.11.2011


Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Celle (GAA Celle) ist mit erheblichen Anstrengungen und intensivem Personaleinsatz gegen eine illegale Abfalllagerung im Gewerbepark Rethem vorgegangen.

Der Betreiber hatte zwar eine Zulassung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Abfällen (u. a. Lagerung und Sortierung von Gewerbeabfällen, Lagerung von Sortierresten). Allerdings durfte er von dieser Genehmigung wegen eines Rechtsmittelverfahrens bisher keinen Gebrauch machen. Trotzdem wurden auf dem Gelände im Außenbereich und in einer Halle illegal große Abfallmengen gelagert. Mit Ordnungsmitteln konnte das GAA Celle die weitere Anlieferung von Abfällen aber stoppen.

Nachdem der Betreiber schließlich nur einen kleinen Teil der Abfälle entsorgt hatte, hat das GAA Celle die noch in der Halle befindlichen heizwertreichen Gewerbeabfälle wegen der hohen Brandlast und der damit verbundenen Gefahren im Falle eines Brandes im Rahmen einer Ersatzmaßnahme durch Fachfirmen entsorgen lassen. Die Kosten dieser Maßnahme betragen für das Land Niedersachsen etwa 65.000 Euro.

Die Halden im Außenbereich, bei denen nur ein geringes Brandrisiko besteht, sind abgedeckt und dadurch gegen Witterungseinflüsse geschützt. Sie werden vom GAA Celle regelmäßig kontrolliert und stellen im abgedeckten Zustand auch nach Einschätzung der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde keine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt dar. Allerdings ist auch die Räumung der Abfälle im Außenbereich - ebenfalls im Rahmen einer Ersatzvornahme - geplant.

Unabhängig von diesen Maßnahmen laufen Verfahren gegen die Abfallvorbesitzer und mögliche Verantwortliche, um diese zur Entsorgung der auf dem Gelände lagernden Abfälle aufzufordern und dadurch die Kosten für das Land Niedersachsen zu vermindern. Das GAA Celle steht bei diesem Verfahren in engem Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, die in dieser Angelegenheit ermittelt.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln