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EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung von verschmutzten Flächen (Förderrichtlinie Brachflächenrecycling)

Fördergegenstand

Gefördert werden Vorhaben zur Sanierung verschmutzter Brachflächen mit dem Ziel der nachhaltigen Nachnutzung, wobei das Vorhaben zur Beseitigung von Umweltschäden führen muss. Das Ziel der nachhaltigen Nachnutzung kann sowohl durch eine bauliche Nachnutzung als auch durch die Schaffung von Freiräumen und grüner Infrastruktur umgesetzt werden. Eine Förderung setzt voraus, dass ein Nachnutzungskonzept vorgelegt wird.

  Bildrechte: ZUS AGG

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts.

Bewilligungsstelle und Antragsbearbeitung

Die NBank, Günther-Wagner-Allee 12 - 16, 30177 Hannover, ist Bewilligungsstelle für die Brachflächenrichtlinie. Sie berät hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit geplanter Projekte und gegebenenfalls anderer Fördermöglichkeiten, prüft die vorgelegten Anträge inkl. der Rechtsfolge Bewilligung oder Ablehnung und bearbeitet Mittelabrufe und Verwendungsnachweise.

Die Zentrale Unterstützungsstelle Abfallwirtschaft, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim unterstützt die NBank fachlich bei der Antragsbearbeitung. Ihr obliegt unter anderem neben der fachlichen Antragsprüfung die Vor-Ort-Kontrolle während des Durchführungszeitraumes.

Ansprechpartner bei der ZUS AGG:

Susanne Heuer 05121/163-245 susanne.heuer@gaa-hi.niedersachsen.de

Lars-Heiner Büch 05121/163-145 lars-heiner.buech@gaa-hi.niedersachsen.de
  Bildrechte: ZUS AGG
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