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Analytische Überwachung und weiterführende Projekte

Stand 03/2019


Die Gentechnologie ist eine hochinnovative Zukunftstechnologie, deren Anwendung im Einzelfall mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder das Ökosystem verbunden sein kann. Daher ist nach Gentechnikgesetz eine Überwachung der gentechnischen Arbeiten und Freisetzungen vorgesehen, die nach §25 auch Probennahmen einschließen kann.

Bei Begehungen gentechnischer Anlagen durch die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter werden technisch-organisatorische Maßnahmen wie Laborsicherheit, Arbeitsschutzregelungen und die Aufzeichnungen gentechnischer Arbeiten überprüft. Bei Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen werden beispielsweise die Aussaat, die Entsorgung und/oder die Nachkontrolle überwacht. Ein wichtiges Überwachungsinstrument ist es, Proben aus gentechnischen Anlagen und bei Freisetzungen zu entnehmen und diese auf Identität und Reinheit zu untersuchen. Die Probennahmen erfolgen sowohl stichprobenartig als auch anlassbezogen.

Die molekularbiologische Analytik der Proben sowie die Bewertung der Untersuchungsergebnisse erfolgt im niedersächsischen Gentechniküberwachungslabor. Das molekularbiologische Labor des Landes ist als zentrale Unterstützungseinheit organisatorisch in der Abteilung ZUS-AGG im Dezernat Gentechnik des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim angesiedelt. Das Gentechniküberwachungslabor wurde im Jahre 1995 zunächst als molekularbiologisches Labor der Sicherheitsstufe S2 eingerichtet. Aufgrund der zunehmenden Anzahl von S3-Arbeiten im Lande Niedersachsen, wurde ein Teilbereich des Labors im Jahre 2016 auf den Sicherheitsstandard S3** angehoben, so dass hier inzwischen auch nicht luftübertragbare Organismen der Risikogruppe S3 (z.B. HIV, HCV, EHEC, Salmonella typhi) untersucht werden können.

Das Gentechniküberwachungslabor ist seit 2005 mit einer Vielzahl von Verfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025 flexibel akkreditiert. Im Rahmen einer Auditierung durch externe Gutachter, einer sogenannten Reakkreditierung, ist der im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim angesiedelten Zentralen Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit, Dezernat 33 Gentechnik im Jahr 2018 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für

Molekularbiologische und mikrobiologische Untersuchungen von pflanzlichen Materialien, Saatgut, Einrichtungs- und Bedarfsgegenständen sowie sonstigen biologischen Materialien im Bereich von gentechnischen Anlagen
Nachweis von Proteinen mittels Massenspektroskopie in biologischen Materialien im Bereich von gentechnischen Anlagen

unbefristet bestätigt worden. (Die Akkreditierungsurkunde D-PL-19257-02-00 sowie Liste aller validierten Verfahren im flexiblen Geltungsbereich der Akkreditierung finden Sie hier)

Aufgaben des Gentechniküberwachungslabors

  • Analytische Überwachung von gentechnischen Anlagen
  • Analytische Überwachung von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen
  • Untersuchungen von ausgewählten Kulturpflanzenarten auf gentechnisch veränderte Organismen
  • fachliche Beratung der Überwachungsbehörden und des zuständigen Ministeriums
  • Methodenentwicklung und Standardisierung
  • Projekte zur Biologischen Sicherheit

Ihre Ansprechpartner des Gentechniküberwachungslabors:

Postadresse:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Dezernat Gentechnik
An der Scharlake 39
31134 Hildesheim

Dr. Sigrun Feldmann

sigrun.feldmann@gaa-hi.niedersachsen.de


Dr. Bastian Dörrbecker

Bastian.Doerrbecker@gaa-hi.niedersachsen.de


Dr. Julia Russ Julia.russ@gaa-hi.niedersachsen.de

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