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Pressemitteilung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom 10.07.2012

Geflügelschlachthof Wietze - das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg sieht sich bestätigt: Die Genehmigung für den Geflügelschlachthof ist in vollem Umfang rechtmäßig

Knapp 2 Jahre nach Erteilung der Genehmigung für den Geflügelschlachthof Wietze sieht sich das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg bestätigt. Die Genehmigung, die die Behörde am 15.07.2010 nach dem Bundes – Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt hatte, ist vom Verwaltungsgericht in vollem Umfang als rechtmäßig beurteilt worden. Der Genehmigungsbescheid genügt allen fachlichen und rechtlichen Anforderungen an die Genehmigung für dieses komplexe und inhaltlich anspruchsvolle Großvorhaben. Sowohl die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen als auch alle Aspekte des
Umweltschutzes hat die Genehmigungsbehörde zutreffend beurteilt. Das gilt insbesondere hinsichtlich der sogenannten Bioaerosole, also der möglichen Keimbelastung durch den Geflügelschlachthof.

Darüber hat das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg sorgfältig und auf der Grundlage eines Gutachtens nach dem Stand der Technik und der wissenschaftlichen Erkenntnis entschieden.

Eindeutig hat das Verwaltungsgericht das Gewerbeaufsichtsamt zudem in seiner Auffassung bestätigt, dass zwischen Tierhaltungsbetrieben und Schlachthöfen ein deutlicher Unterschied besteht.

Aus Sicht des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg sind auch die Feststellungen des Gerichts interessant, dass der Kläger zu vielen Punkten nicht rechtzeitig und vor allen Dingen nicht substanziell genug seine Bedenken gegen das Vorhaben der Genehmigungsbehörde mitgeteilt hat. Umweltverbände haben eine Mitwirkungspflicht in Genehmigungsverfahren.

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