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Radonvorsorgegebiete im Bereich des GAA Braunschweig

Die Gemeinden Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage wurden mit Allgemeinverfügung vom 23.12.2020 als Radonvorsorgegebiete festgelegt.

Was bedeutet das für Arbeitgeber in diesen Gebieten?

Das bedeutet zunächst, dass in den ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten die Radon-Konzentrationen an Arbeitsplätzen, die im Keller oder Erdgeschoss eines Gebäudes liegen, gemessen werden müssen.

Die Messungen sollten ab Januar 2021, müssen spätestens jedoch im Juni 2021 starten. Sie müssen über einen Zeitraum von 12 Monaten erfolgen, weil Radon-Konzentrationen im Tages- und Jahresverlauf stark schwanken können.

Spätestens nach 18 Monaten, nachdem die Radonvorsorgegebiete ausgewiesen wurden, müssen die Ergebnisse vorliegen.

Um eine bundeseinheitliche Qualität der Radon-Messungen am Arbeitsplatz sicherzustellen, muss der Arbeitgeber Anbieter beauftragen, die als „anerkannte Stelle gemäß §155 Strahlenschutzverordnung“ benannt sind.

In einer aktuellen Übersicht auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sind alle anerkannten Anbieter zu finden, die Messgeräte für Radon-Messungen bereitstellen und auswerten sowie die Ergebnisse in einem Ergebnisbericht zusammenfassen. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig kann sich den Ergebnisbericht vorlegen lassen.

https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/regelungen/regelungen_node.html;jsessionid=BB9C77CA1EC7F41A4E482564405E6A9C.1_cid382

Wird der Referenzwert von 300 Bequerel pro Kubikmeter überschritten, so ist Folgendes zu beachten:

Maßnahmen zur Senkung der Radon-Konzentration an betroffenen Arbeitsplätzen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Vorliegen des Ergebnisberichtes umgesetzt sein. Nur so kann innerhalb von 24 Monaten, nachdem das Ergebnis der ersten Messung vorlag, mit einer erneuten 12-monatigen Messung (Kontrollmessung) überprüft werden, wie erfolgreich die ergriffenen Maßnahmen waren.

Lässt sich die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz nicht unter den Referenzwert senken, müssen die Arbeitsplätze beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig angemeldet werden.

Darüber hinaus muss die zu erwartende Belastung durch Radon, die sogenannte Radon-Exposition, für Beschäftigte an diesem Arbeitsplatz abgeschätzt und das Ergebnis der Abschätzung dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig mitgeteilt werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz BfS https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/radon_node.html

und auf der Seite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN https://www.nlwkn.niedersachsen.de/radon/informationen-fur-arbeitgeber-194646.html.

Dort wurde eine Informationsstelle für Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen eingerichtet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten dort fachliche Beratung zu Fragen bezüglich der Messtechnik und Hilfestellung bei der Erstellung von Messkonzepten.

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