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Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen"

Für die Stilllegung von Altdeponien eröffnete die Deponieverordnung (DepV 2002) in § 14 Absatz 6 Möglichkeiten, von den Regelvorgaben der Verordnung abzuweichen. Um einen möglichst bundeseinheitlichen Vollzug des § 14 Absatz 6 DepV sicherzustellen, hat die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in ihrer 81. Sitzung den Ausschuss für technische Fragen (ATA) gebeten, eine Ad-hoc-AG einzurichten, die u. a. die Maßstäbe für die Bewertung von Ausnahmeregelungen gemäß § 14 Absatz 6 DepV durch fachliche Eckpunkte konkretisieren soll. Das Ergebnis ihrer Beratungen hat die LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Gemäß Beschluss der 82. LAGA-Sitzung am 23./24.03.2004 in Speyer wird den Ländern empfohlen, das Eckpunktepapier für den Vollzug des § 14 Absatz 6 DepV anzuwenden. Das Niedersächsische Umweltministerium ist dieser Empfehlung mit Erlass vom 01.04.2004 (Az.: 36 – 62800-2-11-20) gefolgt. Das Eckpunktepapier ist als AbfallwirtschaftsFakten 8 veröffentlicht.

Gemäß Beschluss der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) anlässlich ihrer 81. Sitzung am 24./25.09.2003 in Trier hielt sie es ferner für erforderlich, dass anlassbezogen und projektunabhängig auch die Eignung von Komponenten der Deponieabdichtungssysteme, für die keine Eignungsbeurteilung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) in Berlin oder eine andere bundeseinheitlich bestimmte Stelle vorgenommen wird, beurteilt wird. Sie hat daher den Ausschuss für abfalltechnische Fragen (ATA) gebeten dass diese Aufgabe auch die Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" übernehmen soll.

Grundlagen der Eignungsbeurteilungen für die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnische Vollzugsfragen“ waren eine Geschäftsordnung, die Allgemeinen Grundsätze für den Eignungsnachweis und die Bentonitmattengrundsätze.

Das Mandat der LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnische Vollzugsfragen" war bis zum 31.01.2009 befristet. Bis dahin hat sie die nachfolgend aufgeführten Eignungsbeurteilungen abgeschlossen, die die LAGA bzw. der ATA zur Kenntnis genommen haben:

Die Eignungsbeurteilungen basieren auf einer Vielzahl einzelner Gutachten mit detaillierten technischen und organisatorischen Festlegungen. Wird in Einzelfällen von den Eignungsbeurteilungen abgewichen, verlieren diese grundsätzlich ihre Gültigkeit!

Die einzelnen Eignungsbeurteilungen sowie die dazugehörigen Anlagen stehen nachfolgend als pdf-Dokumente zur Verfügung.


Bentonitmatten

Bentonitmatte Firma BECO

Die Eignungsbeurteilung des Produktes Bentomat® GDA wurde durch die LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnik" fortgeschrieben und befinden sich in der aktuellen Fassung auf der Internetseite der LAGA.


Bentonitmatten Firma HUESKER

Die Eignungsbeurteilungen der Produkte NaBento® RL-C und NaBento® RL-N wurden durch die LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnik" fortgeschrieben und befinden sich in der aktuellen Fassung auf der Internetseite der LAGA.


Bentonitmatten Firma NAUE

 

Die Eignungsbeurteilung des Produktes Bentifix® NSP 4900 wurde durch die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ fortgeschrieben und befindet sich in der aktuellen Fassung auf der Internetseite der LAGA.


Kombikapillarsperre (Patent Dr. Sehrbrock)

Der Gebrauchsmusterschutz für die Kapillarsperre ist ausgelaufen.

 


METHA-Material

 


TRISOPLAST

Die Eignungsbeurteilung von Trisoplast wurde durch die LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnik" fortgeschrieben und befindet sich in der aktuellen Fassung auf der Internetseite der LAGA.
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