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Gentechnik

Gentechnische Methoden gehören mittlerweile zu den etablierten Standardverfahren in der medizinischen und biologischen Forschung. Anwendung findet die Gentechnik in der Medizin z.B. zur Entwicklung neuer Medikamente und Behandlungsformen. Pflanzen können so verändert werden, dass sie widerstandsfähig gegen Unkrautbekämpfungsmittel sowie Virus- oder Pilzerkrankungen sind.

Jeglicher Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen unterliegt dem Gentechnikgesetz. Die Arbeiten sind entsprechend dem Risikopotential in vier Sicherheitsstufen eingeordnet und dürfen nur in angemeldeten bzw. genehmigten Anlagen durchgeführt werden. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter überwachen die organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen, um die sichere Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten.

Gentechnisch veränderte Organismen (Pflanzen) dürfen nur mit besonderer Zulassung als Saatgut verwendet werden. Davor müssen sie umfangreiche Testverfahren durchlaufen.

Freisetzungsgenehmigungen erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Aussaat, Aufwuchs und Ernte einschließlich der Zerstörung und Entsorgung überwachen die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter.

Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen

  • Stellungnahmen zu Genehmigungsanträgen aus der Sicht des Arbeits- und Umweltschutzes

  • Überwachung gentechnischer Anlagen und Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen

  • Durchführung von Aufzeichnungskontrollen und Probenahmen

Bildrechte: ZUS AGG

DNA-Helix

Veröffentlichung der staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Nebenstehende und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Ihnen einen Gesamtüberblick über unser Tätigkeitsspektrum vermittelt.

  Zur Imagebroschüre "Arbeitsschutz, Gefahrenschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz", Stand 11/2018
(PDF, 4,63 MB)

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