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UVP-pflichtige Vorhaben/UVP-Portal

Internetportal für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeits-prüfungen in Niedersachsen – UVP-Portal

In niedersächsischen UVP-Portal können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP ist im Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (kurz UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Anforderungen der Richtlinien 2011/92/EU und 2014/52/EU um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen ist in der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen.

Die UVP-pflichtigen Vorhaben der Gewerbeaufsichtsverwaltung in Niedersachsen mit den entsprechenden Bekanntmachungen und entscheidungserheblichen Unterlagen finden Sie unter:


Hier geht es zum UVP-Portal
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