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Fulgurit-Halde Wunstorf-Luthe / Ausnahmevorschrift 168 ADR

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover überwacht auf dem Betriebsgelände der Fulgurithalde in Wunstorf-Luthe die Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften für die vorgesehene Beförderung des asbesthaltigen Materials.

In diesem Zusammenhang wurde dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover (StGAA H) die gutachterliche Stellungnahme des TÜV Nord vom 19.11.2011 vorgelegt. Diese gutachterliche Stellungnahme bestätigt bei den beprobten repräsentativen Materialien unsere auch bisher schon zum Ausdruck gebrachte Auffassung, dass die Wasser- und Mineralanteile des Schlamms als ausreichendes Bindemittel der Asbestfasern im Sinne des Gefahrgutrechts (ADR) anzusehen sind. Eine Freisetzung von lungengängigen Asbestfasern in gefährlicher Menge ist innerhalb des in Rede stehenden Zeitraumes während aller betreffenden Jahreszeiten beim Transport (incl. der Be- und Entladevorgänge) unter den in der gutachterlichen Stellungnahme beschriebenen Randbedingungen in Anlehnung an das Gefahrstoffrecht nicht zu erwarten.

Der Asbesttransport unterliegt damit nicht den Vorschriften des ADR. Es sind keine belastbaren Gründe zu erkennen, die eine Untersagung des Transportes in loser Schüttung rechtfertigen würden.

Gleichwohl schlägt der Gutachter zur weiteren Nachweisführung vor, die bisherigen Ergebnisse auch während der Regel-Transporte zunächst fortlaufend zu verifizieren. Hierfür wird während der laufenden Transporte weiterhin die Faserfreisetzung stichprobenartig messtechnisch überwacht (alle 10 Fahrten eine Messfahrt), um die bei den bisher durchgeführten Transporten gewonnene Einschätzung weiter zu bestätigen. Dies erfolgt solange, bis mindestens 3 Messfahrten mit aus den Voruntersuchungen für die Halde ermittelten relevanten Asbestgehalten (> 4 %) durchgeführt worden sind. Die Ergebnisse und eine Bewertung der Messungen durch den Gutachter werden dem StGAA H jeweils unverzüglich vorgelegt.

Darüber hinaus werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und des hieraus resultierenden Arbeitsplanes die Be- und Entladevorgänge als Vorbereitungs-/Abschlusshandlungen der Ortsveränderung dauerhaft/arbeitstäglich durch die BIG Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH als auch stichprobenartig durch das StGAA H überwacht, um auch hier sicherzustellen, dass die Transportsicherheit nicht beeinträchtigt wird.

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Hier finden Sie die zugehörigen Pressemitteilungen des GAA Hannover

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