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Gefahrguttransporte

Schwere Unglücksfälle in der Vergangenheit haben deutlich gemacht, welche Bedrohung vom Transport gefährlicher Güter ausgehen kann.

Der Transport dieser Güter im Straßen-, Schienen-, Luft-, See- und Binnenschiffverkehr ist in umfangreichen nationalen und internationalen Vorschriften geregelt.

Die Überwachung dieser Vorschriften auf dem Betriebsgelände erfolgt durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, damit unsichere Gefahrguttransporte nicht in den Straßenverkehr gelangen.

Für die Überwachung während des Transports sind das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei zuständig.

Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen

  • Beratung der Betriebe und der Gefahrgutbeauftragten über die Gefahrguttransportvorschriften

  • Überwachung der Vorschriften der Gefahrgutbeauftragtenverordnung

  • Überwachung bei der Übernahme und Ablieferung sowie beim Aus- und Verpacken der Güter

  • Überwachung beim Be- und Entladen der Beförderungsmittel

Diese und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Sie im Bereich Service herunterladen können.

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