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Systematische Gefahrenermittlung & Risikobeurteilung

Alle Betriebsbereich haben Verfahren zur systematischen Ermittlung der Gefahren von Störfällen sowie zur Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und der Schwere solcher Störfälle festzulegen und eine Risikobeurteilung durchzuführen (Anhang III Störfallverordnung). In der Störfallverordnung werden jedoch keine konkreten Verfahren vorgeschrieben. Mögliche Verfahren/Methoden sind:

  • PAAG/HAZOP
  • Bow Tie
  • Ausfalleffektanalyse/FMEA
  • Und viele mehr!

Die Methoden sind unterschiedlich komplex und aufwendig. Die Gemeinsamkeit der Methoden besteht darin, dass als Grundlage eine gute Dokumentation der sicherheitsrelevanten Anlagenteile erforderlich ist. Für weiterführende Informationen zu verschiedenen Verfahren finden Sie auf dem Internetauftritt der Sektion chemische Industrie der internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit - IVSS unter Medien oder im Shop der BG RCI (siehe Linksammlung).

Betriebsbereiche der oberen Klasse müssen zudem die Ergebnisse detailliert in ihrem Sicherheitsbericht in einem Teil zum Thema „Ermittlung und Analyse der Risiken von Störfällen und Mittel zur Verhinderung solcher Störfälle “ darstellen (Anhang II Störfallverordnung).

Die Begrifflichkeiten Gefahr und Risiko im Kontext der Störfallverordnung werden bisweilen missverstanden, da beide Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch häufig anders bzw. synonym gebraucht werden.

Eine Gefahr im Kontext der Störfallverordnung liegt vor, wenn zu erwarten ist, dass durch eine Gefahrenquelle ein Schaden an einem Schutzgut (z. B. Menschen oder die Umwelt) entsteht, es sei denn, dem wird entgegengewirkt.

Risiko im Kontext der Störfallverordnung ist die Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß eines Ereignisses.

  Bildrechte: Beispiel für eine Risikobeurteilung (Quelle: Dr. Amrei Baasner ZUS LLG)
Beispiel für eine Risikobeurteilung (Quelle: Dr. Amrei Baasner ZUS LLG)
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