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Anlagensicherheit

Industrieunfälle mit gefährlichen Stoffen können schwerwiegende Folgen haben, wie u. a. die Unfälle in Seveso, Bhopal und Enschede zeigen. Zur Verhütung solcher Unfälle hat die Europäische Union die Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) erlassen.

Im deutschen Recht regelt die Störfall-Verordnung, wie solche Störfälle zu verhindern und ihre Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu begrenzen sind. In Betriebsbereichen, in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer bestimmten Mengenschwelle vorhanden sind oder sein können, sind sowohl hohe technische als auch organisatorische Anforderungen zu erfüllen. Betroffen sind beispielsweise Anlagen zur Herstellung, Verarbeitung und Lagerung von chemischen Stoffen und Erzeugnissen sowie Biogasanlagen. In Niedersachsen gilt darüber hinaus noch das Niedersächsische Störfallgesetz.

Zu den Grundpflichten des Betreibers gehört es, den Stand der Sicherheitstechnik einzuhalten. Aufbauend auf einem Sicherheitsmanagementsystem hat er ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen umzusetzen. Vorbeugend sind Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen dennoch eintretender Störfälle so gering wie möglich zu halten.

Abhängig von der vorhandenen Menge an gefährlichen Stoffen erfolgt die Pflichtenzuordnung für Betriebsbereiche der unteren und der oberen Klasse. Betriebsbereiche der oberen Klasse müssen über einen Sicherheitsbericht verfügen und diesen zur Einsicht durch die Öffentlichkeit bereithalten. Ferner muss ein interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt werden. Personen, die von einem Störfall im Umfeld eines Betriebsbereiches betroffen werden könnten, sind über das richtige Verhalten in einem solchen Fall durch den Betreiber zu informieren.

Die Störfall-Verordnung stellt darüber hinaus auch Anforderungen an die Überwachung von Betriebsbereichen. Die zuständigen Behörden - die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie die Landkreise - führen regelmäßige Vor-Ort-Besichtigungen durch. Die konkrete Vorgehensweise bei der Überwachung der Betriebsbereiche und die davon betroffenen Betriebe in Niedersachsen sind im Überwachungsplan dargestellt.


Weitere Informationen zum Thema Anlagensicherheit erhalten Sie

- bei der Europäischen Kommission

- beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

- beim Umweltbundesamt (UBA)

- bei der Kommission für Anlagensicherheit

- bei dem Niedersächsischen Umweltministerium




Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen

  • Überwachung von Betriebsbereichen nach dem Nds. Überwachungsplan

  • Prüfung der Anlagensicherheit im Genehmigungsverfahren

  • Prüfung von Konzepten zur Verhinderung von Störfällen und Sicherheitsberichten

  • Beurteilung interner Alarm- und Gefahrenabwehrpläne

  • Anordnung von sicherheitstechnischen Prüfungen durch Sachverständige

  • Beratung von Betrieben über technische und organisatorische Maßnahmen

Weitere Informationen zum Thema

Hier finden Sie unter anderem Artikel zum Thema "Human Factors" und zur "Sicherheitstechnischen Prüfung von Biogasanlagen" mit Arbeitshilfen.

Veröffentlichung der staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Nebenstehende und weitere Informationen können Sie der Broschüre "Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz" entnehmen, die Ihnen einen Gesamtüberblick über unser Tätigkeitsspektrum vermittelt.

Innenansicht eines Wärmetauschers Bildrechte: Iris-Gesine Heuer

Wärmetauscherröhren

Überwachungsplan Niedersachsen im Nds. MBl. Nr. 10/2017 vom 15.03.2017

Darstellung der Vorgehensweise bei der Überwachung der Betriebsbereiche und die davon betroffenen Betriebe in Niedersachsen im Nds. MBl. 10/2017 vom 15.03.2017.

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