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Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Wilhelm Hoyer GmbH & Co. KG
Feststellung gemäß § 23a, Absatz 2, Satz 3 BImSchG
Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven vom 12.09.2017
Az.:CUX003047933-614

Das Unternehmen Wilhelm Hoyer GmbH & Co. KG, Rudolf-Diesel-Str. 1, in 27374 Visselhövede hat mit Schreiben vom 04. Juli 2017 die Errichtung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage in einem Betriebsbereich, gemäß § 23 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung angezeigt.

Bei der nicht genehmigungsbedürftigen Anlage handelt es sich um eine Pelletanlage zur Annahme, Lagerung und Verladung von Holzpellets mit einer Lagerkapazität von 3500 t.

Der Standort der Anlage befindet sich in einem ausgewiesenen Industriegebiet (Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Visselhövede).

Im Rahmen dieses Anzeigeverfahrens war festzustellen, ob durch die störfallrelevante Änderung der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird und damit ein Genehmigungsverfahren gemäß § 23b BImSchG erforderlich wird.

Die Prüfung hat ergeben, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Pelletanlage keine erstmalige Unterschreitung, keine weitere räumliche Unterschreitung des angemessenen Sicherheitsabstandes zu benachbarten Schutzobjekten verursacht und keine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

Ein Genehmigungsverfahren nach § 23b BImSchG ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

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