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Fulgurit-Halde Wunstorf-Luthe: Transport des Asbestschlamms zulässig

Pressemitteilung des GAA Hannover vom 25.11.2011


Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover ist als zuständige Überwachungsbehörde bei dem Transport des asbesthaltigen Materials von der Fulgurit-Halde in Wunstorf-Luthe für die Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

Zur Beurteilung einer möglichen Gefährdung während des Transportes wurden vom TÜV Nord Messfahrten mit Asbestschlamm durchgeführt. Im Ergebnis zeigt die gutachterliche Stellungnahme des TÜV Nord vom 19.11.2011, dass die Wasser- und Mineralanteile des Haldenschlamms die Asbestfasern in ausreichendem Maße binden, sodass eine Freisetzung von lungengängigen Asbestfasern in gefährlicher Menge während des Transportvorgangs nicht zu erwarten ist.

Es sind somit keine belastbaren Gründe zu erkennen, die eine Untersagung der vorgesehenen Beförderung in loser Schüttung rechtfertigen würden.

Um die bei den bisher durchgeführten Messfahrten gewonnene Einschätzung weiter zu bestätigen, werden die laufenden Transporte weiterhin messtechnisch begleitet (1 Messfahrt/10 Fahrten).

Die Transportmaßnahmen werden vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover auf dem Gelände der Fulgurit-Halde überwacht.

Hintergrundinformationen erhalten Sie unter: GAA Hannover - Termine/Aktuelles

Stichwort: Fulgurit-Halde

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Ihr Ansprechpartner: Ulrich Leimeister, GAA Hannover, Tel. 0511/9096-126

25.11.2011

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