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Messung und Beurteilung von Erschütterungen

Grundlagen, Wirkung:

Als Erschütterungen werden im Immissionsschutz Schwingungen von festen Körpern in einem Frequenzbereich von 1 Hz - 80 Hz verstanden. Je nach Schwingungsamplitude und Frequenzinhalt können durch Erschütterungen Menschen belästigt und gesundheitlich beeinträchtigt werden, empfindliche Geräte können gestört und auch Gebäude geschädigt werden. Insbesondere wenn Erschütterungen im Wohnbereich auftreten, kommt es im Allgemeinen bereits ab Überschreitung der Fühlschwelle zu Belästigungen. Die schwingenden Oberflächen können auch (tieffrequenten) Schall abstrahlen, der dann selbst wieder zu Belästigungen führen kann. Im Immissionsschutz stehen die belästigenden Wirkungen und die möglichen Gebäudeschädigungen durch Erschütterungen im Vordergrund. Verursacher von Erschütterungen sind industrielle Quellen (z. B. Pressen, Hämmer, Sägewerke), Baustellen (z. B. Vibratoren, Sprengungen), aber auch in erheblichem Umfang Verkehr, vor allem Schienenverkehr.

Messung, Bewertung und Beurteilung:

Wichtigstes nationales Regelwerk zur Messung und Beurteilung von Erschütterungen im Immissionsschutz ist die DIN 4150, Teil 1-3 sowie die VDI-Richtlinie 2057 Blatt 1-3, sowie die VDI-Richtlinie 2057 Blatt 1 und 3. In Niedersachsen existieren darauf aufbauend die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Vermeidung von Erschütterungsimmissionen, die vom LAI erarbeitet wurden. Zur Bewertung im Hinblick auf Gebäudeschäden werden die gemessenen Schwinggeschwindigkeiten vmax und Frequenzen betrachtet. Die Bewertung der belästigenden Wirkung wird nach ähnlichen Verfahren wie beim Luftschall vorgenommen. Ergebnis ist der KB-Wert (KBFmax, KBFTr), die sogenannte Schwingstärke.

Die Gewerbeaufsicht in Niedersachsen ist messtechnisch nicht selbst in der Lage, Erschütterungen zu ermitteln. Aufgrund der Komplexität der Messeinrichtungen werden die Erschütterungsmessungen an externe Messstellen vergeben.

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