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Deponietechnik

Anforderungen an Deponien

Die einzuhaltenden Ablagerungskriterien und die technischen Anforderungen an Deponien sind in der Deponieverordnung als Stand der Technik definiert. In dieser Vorschrift werden in Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt der abzulagernden Abfälle und der technischen Ausstattung der Deponien insgesamt fünf Deponieklassen unterschieden. Deponien der Klasse 0 sind Deponien für Inertabfälle mit dem geringsten Gefährdungspotenzial. Deponien der Klassen I und II sind Deponien für nichtgefährliche Abfälle und Deponien der Klasse III sind Deponien, auf denen gefährlich Abfälle abgelagert werden. Neben diesen obertägigen Deponien gibt es noch als untertägige Deponien die Deponieklasse IV.

Zur Veranschaulichung lassen sich die einzelnen Deponieklassen wie folgt beschreiben:

  • Deponieklasse 0 – Deponien für Bodenaushub
  • Deponieklasse I – Deponien für Bauschutt
  • Deponieklasse II – Deponien für behandelten Hausmüll
  • Deponieklassen III und IV – Deponien für Industrieabfälle

Je nach Schadstoffgehalt können aber auch Industrieabfälle auf niedrigeren Deponieklassen abgelagert werden.

Nachfolgend werden die Anforderungen an die technische Ausstattung einer Deponie der Klasse II dargestellt.

Neue Deponien sollen grundsätzlich in Gebieten errichtet werden, in denen der Untergrund ein hohes Schadstoffrückhaltevermögen besitzt. Gut geeignet sind hierfür Ton-, Schluff- und Mergelgesteine mit großer Mächtigkeit. Der oberflächennahe Bereich der geologischen Barriere darf nur eine sehr geringe Durchlässigkeit aufweisen.

Geologische Barriere Bildrechte: ZUS AGG
Anforderungen an die geologische Barriere für Deponieklasse II

Auf der geologischen Barriere ist ein Basisabdichtungssystem einzubauen, das aus mindestens zwei Abdichtungskomponenten besteht. Bewährt hat sich eine Kombination aus einer mineralischen Abdichtung und einer unmittelbar aufliegenden 2,5 mm dicken Kunststoffdichtungsbahn. Realisiert wurden aber auch Abdichtungen, bei denen z.B. Asphalt zum Einsatz kam.

Aufbau Basisabdichtung Bildrechte: ZUS AGG
Basisabdichtung für Deponieklasse II

Im nachfolgenden Bild ist die Herstellung einer Basisabdichtung zu sehen (Glätten der Oberfläche der mineralischen Dichtung und Einbau der Schutzschicht sowie der Entwässerungsschicht über der Kunststoffdichtungsbahn).

Herstellung Basisabdichtung Bildrechte: ZUS AGG
Herstellung einer Basisabdichtung

Zur weiteren technischen Ausstattung einer Deponie gehören:

  • Erfassung und Behandlung von Sickerwasser:
    Während der Verfüllung einer Deponie kann Regenwasser in den Abfallkörper einsickern. Bei seiner Passage durch den Deponiekörper wird dieses Wasser verunreinigt. An der Basis wird es von der Abdichtung zurückgehalten und durch die Entwässerungsschicht und die Dränageleitungen gefasst. Über Sammelleitungen wird dieses Sickerwasser einer Kläranlage zugeleitet, in der es vor Einleitung in ein Gewässer gereinigt wird. Ein mögliches Reinigungsverfahren ergibt sich aus dem Verfahrensschema der Kläranlage Heinde, das Sie nebenstehend einsehen können.
  • Erfassung und Behandlung von Deponiegas:
    Bei der Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle, wie sie bis zum 31. Mai 2005 zulässig war, entsteht durch biologische Abbauprozesse Deponiegas. Dieses Gas besteht überwiegend aus Kohlendioxid und Methan. Damit dieses nicht zu schädlichen Emissionen in die Atmosphäre, Brand- und Explosionsgefahr sowie aufgrund seiner geruchsintensiven Spurenstoffe nicht zu Geruchsbeeinträchtigungen führt, wird dieses Gas über Brunnen oder Dränagen gefasst. Sein hoher Energiegehalt lässt in der Regel eine Verwertung zur Strom- oder Wärmeerzeugung zu, ansonsten wird es abgefackelt. Das Prinzip ergibt sich aus dem nebenstehend abrufbaren Bild "Strom aus Deponiegas".
  • Umzäunung des Deponiegeländes
  • Eingangsbereich mit Hinweistafel,
  • Waage,
  • Probeentnahmestelle,
  • Kleinanlieferbereich,
  • Schadstoffkleinmengensammelstelle und Sammelstelle für Sonderabfallkleinmengen,
  • Betriebsgelände,
  • Fahrzeughalle,
  • Wetterstation.

Durch eine Eingangskontrolle ist bei der Anlieferung die Zulässigkeit der Ablagerung zu prüfen.

Zugangsbereich Bildrechte: ZUS AGG
Eingangskontrollbereich einer Deponie

Mechanisch-biologisch behandelte Abfälle werden in der Regel mittels Raupen auf der Einbaufläche verteilt und von Walzen verdichtet, die zum Teil über spezielle Bandagenprofile verfügen.

Abfalleinbau Bildrechte: ZUS AGG
Verdichteter Einbau mechanisch-biologisch behandelter Abfälle mit einem Walzenzug

Die größte Bedeutung für die Früherkennung von Grundwasserkontaminationen durch austretendes Sickerwasser besitzen die Beobachtungsbrunnen im Abstrombereich. Unbeeinflusste Grundwasserproben werden zum Vergleich im Anstrombereich gezogen.

Grundwasserüberwachung Bildrechte: ZUS AGG
Grundwasserüberwachung im Umfeld der Deponie

Neben der Eigenkontrolle durch den Betreiber werden die Deponien behördlich überwacht. Relevante Betriebsdaten werden ständig erfasst und regelmäßig ausgewertet. Eine Jahresübersicht der Daten sowie eine Beurteilung des Deponieverhaltens sind der Überwachungsbehörde jährlich vorzulegen.

Zur Verringerung der Sickerwasserbildung und zur Vermeidung von unkontrollierten Gasemissionen sind Deponien umgehend nach Verfüllende - auch einzelner Abschnitte - mit einem Oberflächenabdichtungssystem zu versehen. Für Deponien der Klasse II muss dieses System in der Regel wiederum aus zwei Abdichtungskomponenten bestehen. Ein solches System ist nachfolgend beispielhaft dargestellt.

Oberflächenabdichtung Bildrechte: ZUS AGG
Oberflächenabdichtungssystem für Deponieklasse II

Auch nach Fertigstellung der Oberflächenabdichtung werden, z. B. das Grundwasser und die Oberfläche der Deponie noch über Jahre kontrolliert. Diese Nachsorgephase endet erst, wenn die zuständige Behörde davon überzeugt ist, dass die Deponie auch zukünftig zu keiner Beeinträchtigung der Umwelt führen wird und die Behörde somit den Besitzer der Anlage aus der Nachsorgepflicht entlassen kann.

Abfalleinbau Bildrechte: ZUS AGG
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