Um die Informationen über die Entwicklungen möglichst rasch an die mit Abfallentsorgung befassten Stellen zu bringen, geben das GAA Hildesheim -ZUS AGG- und das LBEG (ehemals NLfB) entsprechende Informationsblätter mit dem Titel "AbfallwirtschaftsFakten" heraus.
Bildrechte: ZUS AGGNach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben ab dem 01.06.2012 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Eine Beförderungserlaubnis nach Abfallrecht benötigt jeder, der gefährliche Abfälle sammelt und befördert.
Bildrechte: BR HannoverWer eine Abfalldeponie neu errichten oder betreiben will, benötigt hierfür eine Genehmigung. Auch größere Veränderungen bei bereits bestehenden Deponien müssen genehmigt werden. Die Grundlage hierfür bildet das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das zwei verschiedene Verfahrenstypen vorsieht.
Bildrechte: BezRegHAnforderungen an Deponien Seit dem 31.05.2005 dürfen z. B. Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle auf Deponien nur noch abgelagert werden, wenn sie zuvor thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt wurden.
Bildrechte: ZUS AGGMit Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (NachwV) am 01.02.2007 wurde das bisherige Papierverfahren durch die elektronische Nachweisführung ersetzt. Für die Teilnahme am elektronischen Verfahren müssen Sie sich registrieren lassen.
Die Zertifizierung richtet sich an Betriebe, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen oder mit ihnen handeln oder sie vermitteln.
Bildrechte: ZUS AGGEine Makler- und Händlererlaubnis nach Abfallrecht benötigt jeder, der mit gefährlichen Abfällen handelt oder makelt.
In der Nachweisverordnung wird die Art und Form der Nachweisführung über die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Registerführung bei Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens oder von Formblättern geregelt.
Bildrechte: ZUS AGGDas Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellt in Zusammenarbeit mit anderen Behörden jährlich Statistiken über gefährliche Abfälle. Als Datenquelle dienen die Nachweise, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu führen und den zuständigen Behörden vorzulegen sind.
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